Bei kilometerabhängigen Verträgen (auch: Closed-End-Verträge oder Operating-Verträge) einigen sich Leasingnehmer und -geber auf eine Gesamtlaufleistung innerhalb der vereinbarten Leasingdauer. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird der tatsächliche mit dem fixierten Kilometerstand verglichen. Je nachdem müssen Mehrkilometer nachgezahlt werden oder werden Minderkilometer erstattet. Meist gibt es gewisse Freigrenzen, die außer Ansatz bleiben, und oft ist die Auszahlung der Minderkilometer limitiert. Hier ist der genaue Modus in den AGBs zu prüfen.
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