Für (Total-)Schäden am Leasingfahrzeug ist ausschließlich der Leasingnehmer verantwortlich, da sich das Leasingobjekt während der Laufzeit in seiner Verfügungsgewalt befindet. Bei einem Totalschaden hat der Leasingnehmer dem Leasingunternehmen den noch offenen Buchwert sowie den auf die Laufzeit hochgerechneten Gewinn zu ersetzen.
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