Unter Amortisation versteht man den termingerechten und planmäßigen Ausgleich einer langfristigen Verbindlichkeit (sprich: der Leasingvertrag) in festgesetzten Raten. Wird, wie das bei einem Großteil der abgeschlossenen Leasingverträge der Fall ist, keine vollständige Amortisation erreicht, spricht man von einem „Teilamortisationsvertrag“.
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