Wird häufig auch als „offene Abrechnung“ bezeichnet, da am Vertragsende alle Kosten offengelegt werden. Die Abrechnung erfolgt dann zu den tatsächlich angefallenen Kosten. Das bedeutet: Mehrkosten werden nachverrechnet, Überschüsse werden rückerstattet. Für Neufahrzeuge ist sie weniger empfehlenswert, da das Restwertrisiko und die Instandhaltung der Kunde trägt.
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