Der Leasingvertrag endet durch Zeitablauf. Dann stellt sich aufgrund der jeweiligen Vereinbarungen die Frage, was nun mit dem Fahrzeug geschieht bzw. welche Zahlungen zu leisten sind (Restwert, Schäden, Minderwerte, Mehr-Minder-Kilometer). So muss der Leasingnehmer beim Operating Leasing das Fahrzeug beispielsweise zurückstellen und eine – durch Gutachter festgestellte – eventuell vorhandene Differenz zwischen dem geringeren tatsächlichen Wert des Fahrzeuges und dem kalkulierten Restwert (sogenannter Minderwert) übernehmen. Beim Restwertleasing ist der Restbetrag offen – es kommt zu keinen zusätzlichen Kosten.
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