Ende des Leasingvertrages

Der Leasingvertrag endet durch Zeitablauf. Dann stellt sich aufgrund der jeweiligen Vereinbarungen die Frage, was nun mit dem Fahrzeug geschieht bzw. welche Zahlungen zu leisten sind (Restwert, Schäden, Minderwerte, Mehr-Minder-Kilometer). So muss der Leasingnehmer beim Operating Leasing das Fahrzeug beispielsweise zurückstellen und eine – durch Gutachter festgestellte – eventuell vorhandene Differenz zwischen dem geringeren tatsächlichen Wert des Fahrzeuges und dem kalkulierten Restwert (sogenannter Minderwert) übernehmen. Beim Restwertleasing ist der Restbetrag offen – es kommt zu keinen zusätzlichen Kosten.


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