Anstelle von Bürgschaften können Patronatserklärungen seitens des Sicherungsgebers (Mutterkonzern, Gesellschafter etc.) abgegeben werden. Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass keine Bürgschaftsprovisionen anfallen. Für den Patronatsgeber hat es den Vorteil, dass die Patronatserklärung im Gegensatz zur Bürgschaft bilanzneutral ist.
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