Bei Restwertleasing (Teilamortisation) wird das Leasingentgelt so festgelegt, dass zum Ende der Vertragsdauer ein kalkulierter Restwert angesetzt wird. Dieser Restwert wird in der Berechnung des Leasingentgeltes als nicht amortisierbarer Teil (nicht rückzahlbarer Betrag) angesetzt. Damit ist die Rate im Vergleich zu einer Vollamortisation bei gleichen Finanzierungskosten und gleicher Laufzeit entsprechend niedriger.
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