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Ab 1. Mai: Diverse Verkehrsstrafen werden erhöht

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Foto von Marlon Lara auf Unsplash

Handy am Ohr oder Fahren ohne Gurt sind ab nächstem Monat deutlich teurer. Auch die Auswirkungen bei Schadensersatzansprüchen sind durch die Novelle spürbar.

Es sind zwar nur Teile der 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG), die am Tag der Arbeit in Kraft treten. Diese haben es aber in sich, werden doch die Strafen für bestimmte Delikte teils drastisch erhöht: "Das Organmandat bei Verwendung eines Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kostet dann 100 statt bisher 50 Euro. Bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – sind Strafen bis zu 140 Euro möglich", sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Auch wer ohne angelegtem Sicherheitsgurt erwischt wird, darf tiefer in die Tasche greifen – in diesem Fällen werden bei einem Organmandat dann 50 statt bisher 35 Euro fällig – bei einer Anzeige sogar 100 Euro. "Zusätzlich drohen wie bisher zivil- und strafrechtliche Folgen, wie beispielsweise Nachteile bei Schadenersatzansprüchen oder bei Versicherungsleistungen", ergänzt Hoffer.

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