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Automobilwirtschaft: Vorsteuerabzug für E-Autos vor dem Aus?

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Dieter Scheuch

Trotz positiver Marktentwicklung 2024 bleibt die Transformation herausfordernd und 2025 wird kritisch. Gravierend für das Bundesgremium Fahrzeughandel in der WKO: Beibehaltung der E-Förderlandschaft.

Die grundsätzlichen Fakten sind weitläufig bekannt: Der Markt hat sich 2024 etwas erholt, sei aber weit vom Vor-Corona-Niveau entfernt. Die Zahl der rein batterieelektrischen Fahrzeuge war zudem rückläufig gewesen, und genau hier fangen die Problematiken der nächsten Monate auch schon an. Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure: „Um die europäischen CO2-Flottenziele für 2025 zu erreichen, muss sich der Marktanteil der reinen Elektrofahrzeuge quasi verdoppeln.“ Ansonsten würden die von der europäischen Politik beschlossenen Flottengrenzwerte für 2025 eine kaum erfüllbare Herausforderung darstellen und massive Strafzahlungen drohen. 

 

Nicht minder angespannt die Situation für die Händler. Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der WKO: „Die wirtschaftlichen Herausforderungen wie Teuerung belasten zusätzlich und die Insolvenzzahlen steigen. In dieser angespannten Situation ist die Unterstützung seitens der Politik entscheidend. Nur so kann die Branche gestärkt durch die kommenden Herausforderungen navigieren.“ Und diese Herausforderungen liegen in der Transformation zur Elektromobilität, die zwar kommen wird – aber nicht so schnell wie angenommen. „Mehr Zeit braucht auch der notwendige Ausbau der Infrastruktur und die Bevölkerung an sich, um die Elektromobilität als Mobilität der Zukunft wahrzunehmen“ so Kerle und Edelsbrunner unisono.

Deshalb sei es für beide dringend notwendig, dass eine neue Bundesregierung die Transformation zur Elektromobilität weiter fördere. Doch genau hier könnte sich Unheil zusammenbrauen. Wie der ORF Rundfunk berichtete, dürften die Verhandlungsgruppen von FPÖ und ÖVP darüber diskutieren, unter anderem die Vorsteuerabzugsmöglichkeit für batteriebetriebene Elektrofirmenfahrzeuge genauso wie die steuerliche Absetzbarkeit von PV-Anlagen abzuschaffen, um das gewaltige Sparpaket von mehr als sechs Milliarden Euro irgendwie stemmen zu können.
Ebenso laut Standard auf dem Prüfstand: Einführung der motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos sowie Pflicht zur Zahlung der Normverbrauchsabgabe beim Kauf eines BEV. Beides übrigens Vorschläge der ÖVP, die bereits in die Verhandlungen mit SPÖ und Neos vorgebracht worden sein sollen.

 

Für das Bundesgremium Fahrzeughandel steht jedenfalls fest: Eine Abkehr von den derzeitigen Förderungen wäre einer Absage an die E-Mobilität gleichzusetzen. Konkrete Pläne rund um Änderungen der Förderlandschaft sind vor einer offiziellen Regierungsbildung wohl nicht zu erwarten. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden! 

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