Test: Hyundai i30 Kombi T-GDI
Im Auftritt hochdynamisch, antriebsseitig ambitioniert, aber im Cockpit eher auf das Bewährte fokussiert – ein(e) Erfolg...
Im zweiten Teil unseres Ratgebers für aktives Schadenmanagement bei Kauf-Fuhrparks bringen wir konkrete Beispiele aus der Praxis. Wo Tücken liegen. Wie man diese umschifft und dabei gehörig Geld sparen kann.
Heute geht es nicht um die Schadenvermeidung, sondern vielmehr darum, was kommt, wenn es schon „gekracht“ hat. Verfügt man über eine selbst finanzierte Flotte und managt diese selbst, beansprucht die Schadenabwicklung viele Ressourcen, Know-how und verursacht entsprechende Schadenkosten, die es zu mindern gilt. Was kann man in der Praxis jetzt also alles tun?
Scheibe kaputt – was jetzt?
Wenn im Sichtbereich (dessen Definition hat sich mehrfach geändert) der Frontscheibe eine Beeinträchtigung gegeben ist (Sprung oder kleiner Steinschlag), muss man handeln und klären, ob die Scheibe zu tauschen ist. Wie man bei der WKO erfährt, sind originale Windschutzscheiben mit teilweise hohen Margen (bei beheizten Varianten von Ford zum Beispiel 50 Prozent) für Händler erhältlich und auch wenn der Stand 2022 ist, hat sich nicht viel geändert. Dies sollte für etwaige Preisverhandlungen relevant sein. Was sich allerdings deutlich geändert hat, ist, dass die Scheiben heute für mehrere Assistenzsysteme geeignet sein müssen und die Scheiben nach dem Tausch noch zu kalibrieren sind. Eine Wissenschaft für sich, da die benötigten Geräte für die Werkstätten so teuer sind, dass sich diese auch große Mehrmarkenbetriebe nicht leisten beziehungsweise dafür nicht haften wollen, und diese Arbeiten deswegen an die Werkstätten der jeweiligen Marke auslagern. Auf unsere Frage, wo der Wagen, den wir für eine Unfallinstandsetzung hingebracht haben, denn gerade sei, teilte man uns mit, dass dieser bei dem Markenbetrieb zur Kalibrierung ist, da nur er das kann … Ist die Scheibe aber zu „retten“ und kann geharzt werden, könnte man denken: Das soll doch die Versicherung bezahlen! Schließlich gibt es keinen Selbstbehalt und doch zeigt die Praxis, dass es deutlich günstiger kommt, diese Reparaturen selbst zu bezahlen, da die von einzelnen Werkstätten für Selbstzahler um zirka 72 Euro inklusive angeboten werden. Geht die Rechnung aber an die Versicherung, kann die Werkstätte 0,75 Stunden sowie Kleber extra verrechnen. Angesichts des Stundensatzes von 240 Euro inklusive Mehrwertsteuer sieht man die enormen Preisunterschiede. Und was noch dazukommt: Bezahlt man selbst, spart man gleichzeitig massiv beim Verwaltungsaufwand, da keine Schadenmeldung zu erstellen ist.
Der Vorsteuerabzug
Es kommt in der Praxis öfters dazu, dass die Prämien für Fahrzeuge mit Vorsteuerabzug nicht immer korrekt berechnet werden, manchmal auch, wenn Makler zwischengeschaltet werden. Wenn man davon ausgeht, dass deren Prämien um 16,67 Prozent günstiger sein müssten, hätte das auf die Auszahlung der Schäden Auswirkungen, da es in diesen Fällen auch zur Zahlung der Mehrwertsteuer an die Betriebe kommt. Stattdessen müsste sie quasi als Durchlaufposten dem Zulassungsbesitzer vorgeschrieben werden, idealerweise gemeinsam mit dem Selbstbehalt, so dieser nicht über ein Kundenkonto vorgeschrieben wird.
Die Abtretungserklärung
Es ist weit verbreitet, dass die Fahrer von den Werkstätten eine Abtretungserklärung hingelegt bekommen, um diese gleich zu unterschreiben. Spannend bei einem vom Gegner verschuldeten Unfall, wenn auch hier gleich eine mögliche Wertminderung – auf die der Eigentümer des zu reparierenden Fahrzeugs Anspruch hat – an die abwickelnde Werkstätte abzutreten ist. Vor allem aber deswegen, weil man so dafür haften soll, wenn die Versicherung nicht innerhalb einer Frist bezahlt. Und das, obwohl man als Lenker die Firma nach außen hin nicht rechtmäßig vertreten kann …
Dennoch werden Mitarbeiter in vielen Fällen dazu genötigt, diese Abtretungserklärung bei der Beauftragung zu signieren, weil „das so üblich sei“ und die Reparatur andernfalls nicht abgewickelt werden kann.
Wertminderungen
Das kann vor allem beim Wiederverkauf schlagend werden. Wenn einem potenziellen Käufer bekannt ist, dass es sich um ein fachgerecht instand gesetztes Fahrzeug handelt, ist er ja dann meist weniger zu bezahlen bereit. Bei Unfällen, bei denen der Gegner die gesamte Schuld trägt, bezahlt diese Wertminderung (meist) die gegnerische Versicherung, sofern der Unfall nicht im Ausland stattfindet und hier andere rechtliche Bedingungen gelten. Nur wie hoch ist die? Eine berechtigte Frage, da es mehrere anerkannte Methoden gibt, diese zu berechnen und die Ergebnisse unterschiedlich ausfallen. Am verbreitesten ist die Berechnung der Verbandsmethode, wobei die „Salzburger Formel“ für uns relevanter ist, die Berechnung nach „Sacher-Wielke“ aber ebenfalls angewendet wird. Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum gibt es eine Wertminderung auch für gewerblich genutzte Klein-Lkw beziehungsweise ist eine Vorschadenfreiheit nicht Bedingung. Auch Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, können davon profitieren. Nur freiwillig zahlt kaum ein Versicherer. Was also tun? Entweder das Know-how erwerben und die Minderung selbst einfordern oder diese Tätigkeit entgeltlich einem Sachverständigen zur Berechnung geben beziehungsweise die Einforderung gegen ein Erfolgshonorar (das bei 100 Prozent Fremdverschulden die gegnerische Versicherung zu zahlen hat) an Anwälte auslagern.
Wann was reparieren
Müssen eigentlich alle Schäden sofort instand gesetzt werden? Kommt ganz drauf an. Zunächst muss der Wagen betriebs- und verkehrssicher sein. Das heißt: Es darf beispielsweise kein Karosserieteil nach der Deformierung abstehen, an dem man sich verletzten könnte. Weiters ist zu klären, ob und wie sich der Mehrwert eines komplett aufbereiteten und instand gesetzten Fahrzeuges am Gebrauchtwagenmarkt im B2B-Segment auswirkt. Meist sind die Aufwendungen aber deutlich höher als der erzielbare Verkaufserlös. Dies kann man feststellen, wenn Fahrzeuge, die in den Wrackbörsen inseriert werden, relativ hohe Kaufpreise haben, obwohl die Fahrzeuge deutlich beschädigt sind. Ein Beispiel: Ist die (beheizbare) Windschutzscheibe zu erneuern und der Selbstbehalt relativ gering, dann ergibt der Tausch Sinn, da diese Scheiben inzwischen rund 1.800 Euro inklusive Mehrwertsteuer kosten und auch Händler mit kostengünstigeren Identscheiben nicht so viel Geld sparen können. Ebenso hängt es von der Marke und dem Modell, dem Fahrzeugalter sowie der Laufleistung ab und ob der Wagen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Warum ist letzter Punkt relevant? Der Schaden könnte ja auch abgelöst werden. In dem Fall gibt es keinen Leistungsaustausch und daher fällt auch keine Mehrwertsteuer an. Dann spart der Versicherer den Ersatz ebendieser. Das ergibt bei nicht vorsteuerabzugsfähigen Fahrzeugen Sinn im Sinne einer Win-win-Lösung aller Beteiligten, also für Kunde und Versicherung. Würde man den Schaden nicht gleich reparieren und es entsteht ein weiterer, kann es in Einzelfällen passieren, dass – weil die Summe beider Schäden addiert wird – ein Totalschaden gegeben wäre (zum Beispiel Einbruchdiebstahl und Hagelschaden). Wenn allerdings ein Schaden den anderen „überlagert“, zum Beispiel Vandalismus auf dem Kofferraumdeckel und der Stoßstange, die beim Retourfahren nochmals beschädigt werden, ist es kostengünstiger, beide Schäden auf einmal zu reparieren. Wenngleich der Selbstbehalt zwei Mal zur Verrechnung kommt, da die Demontage beziehungsweise Vorbereitung zur Lackierung nur einmal anfällt.
Schaden ablösen
Im Sinne einer Minimierung der Aufwendungen ist es, Schäden statt reparieren einfach abzulösen zu lassen. Die „Spielregeln“ je Versicherung sind vielfältig. So sind unserer Erfahrung nach 80 Prozent Ablöse von Schäden inklusive Mehrwertsteuer die Obergrenze, aber auch deutlich geringere Sätze vom Kostenvoranschlag exklusive Mehrwertsteuer sind – abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes – üblich. Es gibt auch Regelungen, bei denen der Versicherungsvertrag beendet werden muss beziehungsweise die Abmeldung nachzuweisen ist.
Totalschaden
Anders als beispielsweise in Deutschland kommt es in Österreich dann zu einem Totalschaden, wenn die Kosten der Instandsetzung maximal zirka zehn Prozent höher sind als die Instandsetzungskosten plus Wrackerlös. Versicherungen sind bestrebt, die Erlöse dafür zu minimieren und haben dafür die sogenannte Wrackbörse etabliert. Je nach verwendeter Software des Versicherers beziehungsweise seines Sachverständigen ergeben sich auch bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswert teilweise Differenzen von nicht unbeträchtlicher Höhe. Es kann gelegentlich auch gelingen, mehr zu bekommen, als der Händler bereit ist zu bezahlen, und Differenzen sind oft sehr hoch zwischen den Bietern.
Rückstellungen
Wir fordern zu jedem Unfall-Schaden auch immer ein, zwei Fotos an, um zu erkennen, ob die Reparatur nötig/sinnvoll ist und wie hoch die voraussichtlichen Instandsetzungskosten denn sein werden. Auch die Versicherer sind angehalten, „Vorsorge“ zu treffen und Rückstellungen zu bilden. Die Höhe fällt in der Praxis sehr unterschiedlich aus. Je nach Versicherer beziehungsweise Referent. Ob und inwieweit dann noch „Feintuning“ gemacht wird (Mehrwertsteuer ja oder nein, Selbstbehalt voll abgezogen, der meist ein Betrag oder fünf Prozent vom Schaden ist) wird man kaum je erfahren. Was öfters passiert, ist, dass diese Rückstellungen aber nie aufgelöst werden, obwohl der Wagen gar nicht mehr im Fuhrpark ist. Etwa weil die Reparatur nicht stattfand, aber auch nie abgelöst wurde. Oder weil der Schaden vermeintlich über die Kasko abgewickelt werden sollte, aber dann doch über die gegnerische Haftpflicht abgewickelt wurde. Solang die Rückstellung nicht aufgelöst wird, belastet die den Schadensatz.
Wir haben diese Rückstellungen beispielsweise geprüft und erkannt, dass die Ablösen weit geringer waren als die gebildeten Rückstellungen, wodurch sich der Schadensatz – nach Zahlung der Ablösen und Auflösung der Rückstellung – gleich um mehrere Prozentpunkte reduziert hat. Weit schwieriger ist es, im Bereich der Haftpflicht zu prüfen, da hier ja grundsätzlich drei Jahre lang nach Schadeneintritt eine Forderung entstehen kann beziehungsweise auch Personenschäden hinsichtlich der Rückstellungshöhe deutlich ins Gewicht fallen.
Meist gelesen
Aktuelle Ausgabe
Letzte Meldungen
Mehr lesen >>Aktuelle Fahrzeugtests
Mehr lesen >>Kommende Veranstaltungen
© 2025 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia