Der Leasinggeber gibt als Käufer des Leasingwagens die jeweiligen Garantie- und Gewährleistungsansprüche an den Leasingnehmer ab. Dieser verpflichtet sich, etwaige Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller geltend zu machen. Der Leasingnehmer hat also die Stellung eines Käufers.
Kommende Veranstaltungen
© 2024 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia