Der Leasingnehmer verkauft sein leasingfähiges Investitionsobjekt an den Leasinggeber. Der Kaufpreis wird aufgrund eines Gutachtens ermittelt. Der Leasinggeber verleast das Objekt dann an den Leasingnehmer zurück. Auf diesem Weg erhält der Leasingnehmer zusätzliche Liquidität. Bei Fahrzeugen ist diese Vertragsgestaltung aufgrund steuerrechtlicher Umstände nicht zu empfehlen.
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