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Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten konnten sich auf die ersten Eckdaten der kommenden Euro-7-Abgasnorm einigen. Wie schon angekündigt, werden künftig auch Reifen- und Bremsenabrieb reglementiert werden.
Die Verhandlungen über die Grenzwerte für die nahende Euro-7-Abgasnorm ziehen sich schon über Monate hin. Und während es bei den CO2- und NOx-Werten wohl zu Abschwächungen kommen wird, konnte sich das EU-Parlament und Unterhändler der Mitgliedsstaaten nun auf weiterführende Limitierungen einigen.
Wie die FLOTTE schon mehrmals berichtete, wird es künftig auch Grenzwerte für Reifen- und Bremsenabrieb geben. Hier geht es vor allem um gesundheitsschädliche Elemente wie zum Beispiel Feinstaub. Das eigentliche Novum an diesen Auflagen ist, dass damit erstmals nicht nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zum Handkuss kommen, sondern auch alle mit alternativen Antrieben, also auch jene mit H2-Brennstoffzellen- und Elektroantrieb. Vor allem letztere könnten hier vor besonderen Herausforderungen stehen, da E-Fahrzeuge aufgrund der hohen Gewichte zwangsläufig einen erhöhten Reifen- und Bremsabrieb aufweisen.
Das sind die Details
Für Pkw und Nfz einigten sich die Verhandlungsführer auf die Beibehaltung der derzeitigen Euro-6-Prüfbedingungen und Abgasemissionsgrenzwerte. Auf Wunsch des Parlaments werde die Anzahl der Abgaspartikel auf dem Niveau von PN10 (statt PN23, wodurch auch kleinere Partikel erfasst werden) gemessen, wie mitgeteilt wurde. Für Busse und Lastkraftwagen enthält der vereinbarte Text strengere Grenzwerte für Abgasemissionen, die im Labor (z.B. NOx-Grenzwert von 200 mg/kWh) und unter realen Fahrbedingungen (NOx-Grenzwert von 260 mg/kWh) gemessen werden, wobei die derzeitigen Euro-VI-Prüfbedingungen beibehalten werden.
Bremsen und Batterien im Fokus
Die Vereinbarung legt Grenzwerte für Bremsstaubemissionen (PM10) für Pkw und Nfz fest (3 mg/km für reine Elektrofahrzeuge, 7 mg/km für die meisten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge und 11 mg/km für große Transporter mit Verbrennungsmotor). Darüber hinaus werden Mindestanforderungen an die Lebensdauer der Batterien von Elektro- und Hybridfahrzeugen (80 % vom Beginn der Lebensdauer bis zu fünf Jahren oder 100 000 km und 72 % bis zu acht Jahren oder 160 000 km) und von Kleintransportern (75 % vom Beginn der Lebensdauer bis zu fünf Jahren oder 100 000 km und 67 % bis zu acht Jahren oder 160 000 km) eingeführt.
Der Text sieht außerdem einen Umwelt-Fahrzeugpass vor, der Informationen über Umweltverträglichkeit zum Zeitpunkt der Zulassung enthält (z. B. Grenzwerte für Schadstoffemissionen, CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite, Lebensdauer der Batterie). Fahrzeugnutzer sollen zudem Zugang zu aktuellen Informationen über den Kraftstoffverbrauch, den Zustand der Batterie, die Schadstoffemissionen und andere relevante Informationen haben, die von bordeigenen Systemen und Monitoren erzeugt werden.
ACEA: Industrie begrüßt Planungssicherheit
Der Verband der europäischen Automobilhersteller (ACEA) habe die Euro-7-Trilog-Einigung zur Kenntnis genommen und begrüße die damit verbundene Planungssicherheit. "Obwohl wir die Einzelheiten erst dann verstehen werden, wenn wir das gesamte Dokument bewerten können, stellen wir fest, dass sich die interinstitutionellen Verhandlungsführer hauptsächlich für zukunftsorientierte Herausforderungen entschieden haben, wie z. B. die Bremsemissionen von leichten Nutzfahrzeugen und die Anforderungen an Batterien für Elektrofahrzeuge. Auch die Abgasgrenzwerte und Prüfverfahren für schwere Nutzfahrzeuge wurden deutlich verschärft", erklärte Sigrid de Vries, ACEA-Generaldirektorin.
"Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass viele der neuen Bestimmungen zu einem entscheidenden Zeitpunkt bei der Umstellung auf emissionsfreie Mobilität erhebliche technische und investitionsbezogene Herausforderungen mit sich bringen", fügte de Vries hinzu.
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