Test: Nissan Townstar 7-Sitzer
Mit fast fünf Meter Länge bietet der XL-Townstar Platz für sieben Personen oder annähernd 3.800 Liter Kofferraumvolumen...
Ganz so schlimm wie befürchtet dürfte die kommende Richtlinie nicht werden. Verpflichtende Medizin-Checks für Senioren sind vom Tisch, schärfere Maßnahmen für Führerscheinneulinge nicht.
Derzeit läuft die Abstimmung zur neuen EU-Führerscheinrichtlinie im Plenum des EU-Parlaments. Die Zeichen stehen auf diverse Maßnahmen, so schlimm wie ursprünglich angenommen, dürfte es aber nicht werden: „Positiv ist zu beurteilen, dass zahlreiche im Vorfeld diskutierte Verschärfungen letztlich keine Mehrheit gefunden haben. Einige Punkte wird man sich noch genau ansehen müssen,“ sagt Ursula Zelenka, Juristin beim ÖAMTC.
Was bereits bekannt ist: Verschärfungen gibt es beispielsweise für Lenker der Klasse B, die ihren Führerschein für berufliche Zwecke verwenden, etwa Taxis oder Krankenwagen: „Hier wird dringend zu klären sein, wer davon konkret betroffen ist. Das Rettungswesen basiert in Österreich weitgehend auf einer ehrenamtlichen Basis – sind auch freiwillige Helfer oder Zivildienstleistende betroffen und müssen künftig die strengen gesundheitlichen Anforderungen von Berufskraftfahrer im Schwerverkehr erfüllen? Das wäre für viele sicher ein Grund, sich nicht mehr bei der Rettung, Feuerwehr etc. zu engagieren,“ so Zelenka.
Fahranfänger sollen laut Entwurf demnächst sichtbare Aufkleber am Fahrzeug verwenden – aus Sicht des ÖAMTC ein unverständliches Vorgehen: Die praktische Umsetzung könnte problematisch werden, da junge Lenker nicht immer mit demselben Fahrzeug unterwegs sind.
Kein Thema mehr dürften hingegen verpflichtende medizinische Checks für Senioren sein: Die Mitgliedstaaten können gemäß des Entwurfs entscheiden, wie im jeweiligen Land mit diesem Thema umgegangen wird. Der ÖAMTC begrüßt, dass man sich hier für einen vernünftigen Weg entschieden hat, ohne ältere Menschen zu diskriminieren.
Wie es nun weitergeht? Die derzeitige Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments ist ein weiterer Zwischenschritt – bis zu einem finalen Gesetzesvorschlag wird es noch einige Zeit dauern. Auf Basis der unterschiedlichen Beschlüsse muss im sogenannten Trilogverfahren ein gemeinsamer Kompromiss von Kommission, Rat und Parlament gefunden werden. „Wir werden den Weg bis zum finalen Gesetzesvorschlag weiter kritisch und im Sinne unserer Mitglieder begleiten. Gern sind wir offen für neue Vorschläge und Maßnahmen, sofern sie nicht mehr Bürokratie und Kosten für die Bevölkerung bedeuten,“ so Zelenka abschließend.
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