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Das bringt das Steuerjahr 2015

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Dr. Patricia Hueber ist Steuerberaterin und Partnerin beim Wiener Wirtschaftsprüfer Hammerschmied Hohenegger&Partner. Ihr Spezialgebiet liegt in der steuerlichen Beratung von Klein-und Mittelunternehmen.

Wie jedes Jahr bringt auch das Jahr 2015 eine Reihe von steuerlichen Neuerungen mit sich. Der nachstehende Beitrag zeigt einenÜberblick über die wichtigsten Änderungen.

Unternehmensgruppe

Ausländische Körperschaften dürfen nur mehr dann Mitglied einer österreichischen Unternehmensgruppe sein, wenn diese entweder in der EU oder in einem Drittstaat, mit dem umfassende Amtshilfe vereinbart wurde, ansässig sind. Gesellschaften, die diese Bedingungen nicht erfüllen, scheiden am 1.1.2015ex lege aus der Unternehmensgruppe aus. Weiters können Verluste ausländischer Gruppenmitglieder nur noch im Ausmaß von maximal 75 Prozent der Summe der Einkommen aller unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieder sowie des Gruppenträgers berücksichtigt werden.

Ausländische Betriebsstättenverluste

Ausländische Betriebsstättenverluste unterliegen ab der Veranlagung des Jahres 2015 im dritten Jahr nach deren Geltendmachung einer zwingenden Nachversteuerung, sofern diese nicht bereits aufgrund der Verwertung im Ausland erfolgt ist. Diese Regelung gilt dann, wenn die ausländischen Verluste im Inland der Befreiungsmethode unterliegen und mit dem Staat, aus dem die Verluste stammen, keine umfassende Amtshilfe besteht. Im Fall einer noch im Jahr 2014 erfolgten Auflösung oder Veräußerung eines Betriebes bzw. einer Betriebsstätte kommt die Neuregelung nicht zur Anwendung und es erfolgt keineNachversteuerung.

Bündelung der Kapitalertragsteuer-Rückerstattung

Anträge beschränkt Steuerpflichtiger auf Rückzahlung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer sollen künftig erst nach Ablauf des Jahres ihrer Einbehaltung eingebracht werden können.

Neue Leistungsortregelung und "MOSS"

Grundsätzlich sind ab 1.1.2015 elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk-und Fernsehdienstleistungen hinsichtlich der Umsatzsteuer immer am Empfängerort steuerbar, unabhängig davon, ob es sich um B2B-oder B2C-Leistungen handelt. Werden derartige Leistungen an in der EU ansässige Privatpersonen erbracht, muss die Umsatzsteuer im jeweiligen Verbraucherland abgeführt werden.

Zu diesem Zweck wurde der "Mini-One-Stop-Shop" als zentrale Anlaufstelle für Steuererklärungen und -zahlungen eingeführt. Dies führt dazu, dass nicht mehr in jedem der betroffenen Länder eine umsatzsteuerliche Registrierung, die Einreichung von Steuererklärungen und die Zahlung der Umsatzsteuer notwendig ist, sondern diese Pflichten in einem einzigen EU-Land erfüllt werden können.

Gesetzesbeschwerde

Ab 2015 haben Verfahrensparteien in Zivil-und Strafsachen die Möglichkeit, eine Gesetzesbeschwerde beim VfGH einzubringen. Jeder Bürger sowie ordentliche Gerichte können sich nun direkt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, wenn sie finden, dass ein erstinstanzliches Urteil auf Basis eines verfassungswidrigen Gesetzes erfolgt ist.

Feststellungsverfahren bei Arbeitsgemeinschaften

Für eine ARGE (Arbeitsgemeinschaft) mit einem Auftragsvolumen von mehr als 700.000 Euro (auch wenn es sich bloß um einen Werkvertrag handelt) wird künftig ein einheitlicher Betrieb fingiert werden, wodurch für diesen Betrieb ein eigenes Feststellungsverfahren nach § 188 BAO durchzuführen ist und somit eine eigene Steuernummer beantragt werden muss. Diese Neuregelungen gilt für Auftragsvergaben nach diesem Datum.

Land-und Forstwirtschafts-Pauschalierungsverordnung

Die LuF-PauschVO 2015 bringt eine Reduzierung des Anwendungsbereiches der Pauschalierungen mit sich, da der höchst zulässige Einheitswert maximal 130.000 Euro betragen darf (bisher 150.000 Euro). Ebenfalls verschärft wurden die Anwendungsvoraussetzungen der Vollpauschalierung, welche nunmehr nur noch bei einem EHW von maximal 75.000 Euro zulässig ist (bisher 100.000 Euro). Weiters unterliegen größereObstbaubetriebe zukünftig der Teilpauschalierung. Da die Neuregelung jedoch erst ab 2015 gelten soll, bleibt für 2013 und 2014 vorerst alles beim Alten.

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