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Abkassieren zum Budgetsanieren

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Dass Alkolenker und echte "Raser" aus dem Verkehr gezogen werden müssen, steht außer Zweifel. Doch wie steht es um die vielen anderen Verwaltungsübertretungen, die in den vergangenen Monaten teils empfindlich teurer geworden sind?

Vor kurzem machte ein internes Schreiben der Wiener Polizei in den Medien die Runde. Die "Sehr geehrten Herren Polizeiinspektionskommandanten" wurden darin aufgefordert, deutlich mehr Verkehrsstrafen einzuheben: Es sei trotz Personalmangels "durchaus leistbar, dass jeder voll exekutivdienstfähige Exekutivbeamte jeder Polizeiinspektion pro Monat durchschnittlich 10 VStV-Anzeigen durchführt". Derzeit seien es dagegen nur 4 bis 5 Anzeigen pro Polizist.

Ein klarer "Befehl zum Abkassieren", wie die "Krone" schrieb? Das Wiener Landespolizeikommando ruderte schell zurück. Dass sich durch die mediale Aufmerksamkeit etwas am Bestreben ändert, die Strafeinnahmen in die Höhe zu treiben, glaubt indes kaum jemand.

Massiv gestiegene Strafen

"Das Zurücknehmen seitens des Wiener Landespolizeikommandos war logisch, aber nicht wahnsinnig überzeugend", sagt Mag. Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsabteilung. Er verweist darauf, dass die Strafhöhen "gerade in den letzten 5 Jahren massiv angestiegen" seien: "Auf einer Freilandstraße um 12 Stundenkilometer zu schnell unterwegs zu sein, kostet in manchen Bundesländern bereits 50 Euro."

BeimÖAMTC hat man die ungefähre Höhe der einzelnen Verkehrsstrafen zusammengetragen. Einige Beispiele: Das "Überfahren von Sperrlinien oder Sperrflächen" kostet bei einem sofort erteilten Organmandat 36 Euro, bei Zustellung einer Anonymverfügung 35 bis 80 Euro. Die "Behinderung von Radfahrern aufder Radfahrerüberfahrt" kommt auf 58 bis 72 Euro. Hat sich der Radler der Überfahrt nur "erkennbar genähert", werden 20 bis 70 Euro fällig. "Nicht Blinken vor dem Fahrtrichtungswechsel" kostet 21 Euro per Organmandat beziehungsweise 36 bis 42 Euro per Anonymverfügung, das "Missachten einer Fahrstreifensignalisierung" 21 beziehungsweise 70 Euro. Wer vergisst, bei Besserung der Sichtverhältnisse die Nebelschlussleuchte wieder auszuschalten, wird bei Anhaltung im Ortsgebiet mit 21 und im Freiland mit 36 Euro bestraft. Die entsprechenden Anonymverfügungen kosten 36 bis 60 Euro.

Kein Durchblick im Strafendschungel

Wieso klaffen die Beträge soweit auseinander? Die Antwort: Je nach Bundesland werden ganz unterschiedliche Beträge einkassiert. Was wo wie viel kostet, ist für den Normalbürger kaum herauszufinden. "Dabei wäre es sehr wichtig, die Strafen öffentlich zugänglich zu machen, damit sie wirklich jeder kennt", bedauert Hoffer. Er hegt den Wunsch nach einer bundesweiten Harmonisierung, macht sich aber keine Illusionen über eine baldige Realisierung.

Der derzeitige Strafendschungel macht es den Behörden einfacher, Strafen dort und da "anzupassen", ohne dass es zu einem bundesweiten Aufschrei kommt. So geschehen zuletzt in Oberösterreich: Dort wurde zum Jahreswechsel das Strafmaß der Anonymverfügungen an das empfindlich höhere Niveau der Bescheide nach Ermittlungsverfahren angeglichen. Eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 10 km/h im Ortsgebiet kostet seither 50 statt 29 Euro, bei mehr als 20 km/h wurde die Strafe gar von 35 auf 70 Euro verdoppelt. Im Gegenzug wird in solchen Fällen von Ermittlungsverfahren abgesehen. Das Land verdient also doppelt: Einerseits durch die teureren Anonymverfügungen, andererseits durch die Senkung der Verfahrenskosten. Verkauft wurde die oberösterreichische Änderung mit dem vorhersehbaren Mäntelchen der Steigerung der Verkehrssicherheit.

Mehr zahlen für die Umwelt?

In Wien bemühte die grüne Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou "den Weg des konsequenten Klimaschutzes und der Feinstaubbekämpfung", um die jüngste Verteuerung von Parkgebühren und Parkstrafen dem Wahlvolk einigermaßen schmackhaft zu machen: Die Kurzparkscheine wurden dort zum 1. März um knapp die Hälfte teurer, die Pönale für Falschparken oder Parkzeitüberschreitung soll "gegen Ende des ersten Halbjahres" von 21 auf 36 Euro erhöht werden. Die "Pauschalierung für Nicht-Begünstigte" wurde gar von 1.524 Euro auf 2.544 Euro pro Jahr angehoben. Die von der Stadtregierung ebenfalls angestrebte Ausdehnung des Parkpickerls auf weitere Bezirke wurde mancherorts von den Bezirksvertretungen durchgewunken, anderswo durch Bürgerbefragungen verhindert. Die Folge sei "Chaos pur", so Burkhard Ernst, Gremialobmann des Fahrzeughandels: "Die Autofahrer wissen überhaupt nicht mehr, wie es weitergehensoll."

Zynismus statt Nachhaltigkeit

Dass beispielsweise der Führerschein weg ist, wenn ein Autofahrer im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder auf Überlandstraßen um mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs ist, ist verkehrserzieherisch durchaus sinnvoll; dass die Entziehungszeit bei Wiederholungsdelikten oder noch größeren Temposünden sukzessive ansteigt, ebenfalls. Doch die echten "Raser" sind eine verschwindend kleine Minderheit.

Der Radarsheriff unmittelbar hinter dem Ortseinfahrtschild, der (womöglich auf Druck seiner Vorgesetzten) fleißig Anzeigen verteilt, wird ebenso wenig zur Verkehrssicherheit beitragen wie ein teureres Parkpickerl die Feinstaubemissionen senkt. Mit dem Auto gefahren wird in aller Regel deshalb, weil es dazu keine Alternative gibt -gerade für jene beruflichen Vielfahrer, die Jahr für Jahr zehntausende Kilometer auf den heimischen Straßen abspulen. Dass diesen Leistungsträgern undurchsichtige Strafen und exorbitante Belastungen als dem Gemeinwohl dienend verkauft werden, ist der ultimative Zynismus in der heimischen Verkehrspolitik.

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