Test: Seat Leon TSI
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Die Registrierungspflicht für Wertkarten treibt so einigen Firmenkunden den Schweiß auf die Stirn. Schließlich sind viele solcher SIM-Karten bei Standheizungen, aber auch im Flottenmanagement im Einsatz. Eine Registrierung ist für Unternehmen kompliziert, mit 1. September könnten Anwendungen ausfallen.
Seit dem 1. Jänner gilt die Registrierungspflicht für neue Wertkarten. Seither müssen neu in Umlauf gebrachte SIM-Wertkarten beim Kauf registriert werden. Für bereits in Verwendung befindliche Karten besteht eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2019. Die Nachfrage bei einigen Elektrohändlern hat ergeben, dass Wertkarten nicht auf ein Unternehmen registriert werden können. Womit allerdings Anwendungen wie Alarmanlagen, Standheizungen, im Flottenmanagement oder bei der Heizungssteuerung in der Luft hängen.
Armin Kiesenhofer hat ein Problem. Der Geschäftsführer des Spezialisten für Standheizungen und Flottenmanagement-Systeme Salus in Pasching hatte bisher für seine Systeme oft Wertkarten von A1 oder Bob verwendet, um die benötigte Connectivity sicherzustellen. Schließlich fallen bei diesen M2M-Anwendungen nur geringe Datenmengen an beziehungsweise werden sie überhaupt nur über SMS gesteuert. Mit dem Jahreswechsel musste er allerdings feststellen, dass diese SIM-Karten sich nicht auf ein Unternehmen anmelden lassen, sondern ausschließlich auf physische Personen. Was natürlich bei Unternehmenskunden mit bestehenden Anwendungen ein Problem aufwirft.
"Bei Standheizungen ist das Problem ja noch geringer; die sind meistens in Privatfahrzeugen verbaut und da muss eben der Besitzer die Wertkarte auf sich anmelden. Bei Unternehmen mit Fuhrparks wird es aber kritisch, weil kein Mitarbeiter die SIM-Karten seines Unternehmens für das Flottenmanagement-Tool auf sich anmelden wird. Außerdem ist das keine Lösung, denn schließlich wechseln ja auch die Mitarbeiter immer wieder ihren Arbeitsplatz", so Kiesenhofer. Der Oberösterreicher denkt dabei vor allem an die bestehenden Systeme seiner Kunden. "Bei neuen Einbauten kann man sich ja Alternativen überlegen, aber allein bei uns sind mehrere hundert Fahrzeuge mit bestehenden Flottenmanagement-Anwendungen betroffen. Diese SIM-Karten sind fix verbaut und es ist ein Riesenaufwand, diese zu tauschen. Wir hoffen deswegen auf eine Lösung von A1, weil sonst wird das für unsere Kunden eine große Belastung."
Kiesenhofer ist mit seinem Problem nicht allein. Auch Gerd Pehböck, Inhaber von Telefonshop und Bosch Service Pehböck in Aschbach-Markt, findet die jetzige Situation sehr unbefriedigend: "Meiner Meinung nach ist die Wertkarten-Registrierung ganz okay. Aber eine Lösung für Unternehmen wäre aus unserer Sicht wichtig. Zwar verwenden wir für unsere Flottenlösungen in der Regel M2M-SIM-Karten mit einem Vertrag, aber es gibt immer wieder Kunden, die bevorzugen einfach SIM-Wertkarten. In diesem Fall sind uns die Hände gebunden, weil wir ihnen keine Lösung bieten können." Die fehlende Anmeldemöglichkeit von Wertkarten auf ein Unternehmen durch eine Registrierung der SIM-Karte auf den Fahrer oder Firmeneigner zu umgehen, sei jedenfalls keine Lösung, ist sich Pehböck sicher: "Denn im Endeffekt haftet dann der Chef oder der Mitarbeiter, wenn mit der Wertkarte etwas passieren sollte. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Das wurde nicht ganz durchdacht."
Dabei ist laut Verkehrsministerium in der entsprechenden Verordnung ausdrücklich eine Registrierung von SIM-Wertkarten auf Unternehmen vorgesehen, wie Medizinalrat Dr. Eva-Maria Weissenburger vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Telekommunikation auf Nachfrage festhielt: "Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass die Identifikationsverordnung IVO, BGBl. II Nr. 7/2019 selbstverständlich auch für Unternehmen gilt und auch für diese anwendbar ist." Demnach sei bei Ein-Personen-Unternehmen wie bei natürlichen Personen vorzugehen - sprich der Unternehmer meldet die SIM-Karte auf sich an.
Die Erhebung der Identität erfolgt dann (gemäß §3 ff IVO) in diesem Fall durch die persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, durch die Bestätigung eines Kredit- oder Finanzinstituts oder durch die Ausführung eines in der IVO beschriebenen Photoident-Verfahrens. Sollte es sich bei dem Unternehmen jedochum eine juristische Person handeln, dann ist in der IVO (gemäß §6 IVO) die Identität des Vertreters durch eines der genannten Verfahren zu erheben. Zusätzlich seien in diesem Fall allerdings noch Registerauszüge vorzulegen, die den aufrechten Bestand, den Namen, die Rechtsform und die Vertretungsbefugnis darlegen.
Mit anderen Worten, die Anmeldung ist kompliziert, aber machbar. Vielmehr sind es die Netzbetreiber selbst, welche die Wertkarten-Registrierung für Unternehmen nicht anbieten. "Die Möglichkeit, eine Wertkarte registrieren zu lassen, haben wir ausschließlich für physische Personen geschaffen, da nur ausgesprochen wenige Unternehmen Wertkarten für ihr Business nutzen. Gerade wenn es um ausfallssichere und gut wartbare Connectivity geht, empfehlen wir den Umstieg auf eine günstige Vertragsvariante", erklärte dazu ein Sprecher von A1. Auch bei T-Mobile forciert man den Einsatz von M2M-Karten mit Vertrag, wie Gernot Kaplenig, verantwortlich für den B2B-Vertrieb bei T-Mobile, darlegt: "Jeder T-Mobile-Austria-Vertriebspartner kann seinen Kunden M2M-SIM-Karten anbieten. Ab 1,5 Euro monatlich je SIM-Karte startet man bereits in das Internet der Dinge." Sollte es komplexe oder individuelle Probleme geben, werden diese bei der Lösung direkt von T-Mobile unterstützt.
Ist die Frage damit nur ein Sturm im Wasserglas? Nicht ganz, wie auch Martin Kappeter als Geschäftsführer von MCE, einer dieser T-Mobile-Partner in 1180 Wien, darlegt. Er sieht die Gefahr darin, dass in Zukunft Kunden plötzlich ohne Connectivity dastehen und die Anwendung nicht wie gewünscht funktioniert: "Wir haben von Anfang an auf die M2M-Karten mit Vertrag gesetzt. Aber man muss hier aufmerksam sein. Ich sehe vor allem bei Alarmanlagen und Fahrzeugen das Problem. Der Kunde weiß oft gar nicht, in welchen Geräten eine SIM-Karte verbaut ist und wenn dann die Connectivity nicht mehr funktioniert, merkt man das erst im Ernstfall."
In erster Linie liegt es an den Alarmanlagentechnikern und Kfz-Werkstätten, ihre Kunden auf die Registrierungspflicht aufmerksam zu machen. Mit einem entsprechenden Rundschreiben hätten diese eine Chance, mit ihren Kunden in Kontakt zu treten und ihnen etwas Neues anzubieten. Das geht von M2M-Vertragsvarianten bis hin zur SIM-Kartenverwaltung gegen eine jährliche Gebühr. Zusätzlich liegt es am Fuhrparkmanagement, den aktuellen Einsatz derartiger SIM-Karten zu überprüfen und die dazu abgeschlossenen Verträge bis 1. September zu aktualisieren.
Viele Anwendungen wie Fuhrparkmanagement-Tools, Standheizungen, Alarmanlagen oder andere, auf dem Internet der Dinge basierende Geräte, sind mit einer SIM-Karte bestückt. In der Vergangenheit wurde dafür oft eine Wertkarten-SIM verwendet, nicht zuletzt aus Kostengründen und da Geräte oftmals nur mit SMS angesteuert werden. Seit Jahresbeginn müssen neue Wertkarten registriert werden, ein für Firmen komplizierter Vorgang. Bis 1. September läuft eine Übergangsfrist für bestehende SIM-Wertkarten, wird diese versäumt, droht eine Abschaltung von Karte und Anwendung.
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