Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Wird ab 1. Oktober 2020 ein Fahrzeug erstmals zugelassen, findet neben der Leistung auch der CO2-Ausstoß Berücksichtigung. Was das im Detail bedeutet, plus Beispiele verschiedener Klassen.
Die Automobilhersteller arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die Fahrzeuge zu elektrifizieren, entweder mittels Mild-Hybrid, Hybrid, Plug-in-Hybrid oder vollelektrisch. Die Liebe zur elektrischen Unterstützung kommt freilich nicht von ungefähr, schwebt doch das Damoklesschwert der CO2-Strafzahlungen über vielen Marken. Aber auch die Steuerrichtlinien haben sich in vielen Ländern geändert, weg von einer reinen Leistungssteuer, hin zu einer Verbrauchs- beziehungsweise CO2-Steuer. Österreich kombiniert für ab 1. Oktober 2020 neu zugelassene Fahrzeuge beides, die Leistung in Kilowatt wird ebenso berücksichtigt wie der CO2-Ausstoß des Fahrzeuges.
CO2-Ausstoß wird besteuert
Da der Staat bekanntlich ungern etwas verschenkt, rechnet man mit Ungemach und einem spürbaren Anstieg der Steuerlast. Dabei wird es zunächst einmal für alle günstiger. Denn künftig macht es keinen Unterschied mehr, ob man die Steuer monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlt, die Zuschläge fallen weg. So weit, so gut, aber wie sieht die Berechnungsmethode künftig im Detail aus? Wenig überraschend ist die Formel komplizierter geworden: Zuerst wird die kW-Leistung des Fahrzeuges genommen, davon werden 65 kW abgezogen. Das Ergebnis wird mit 0,72 Euro multipliziert. Dann nimmt man den CO2-Ausstoß nach WLTP und zieht davon 115 Gramm ab. Auch dieses Ergebnis wird mit 0,72 Euro multipliziert. Die beiden Summen werden dann addiert und ergeben die monatliche Steuerbelastung.
In der untenstehenden Tabelle finden Sie dazu einige Beispiele unterschiedlicher Hersteller und Fahrzeugklassen. Auffällig dabei: Klein- und Kompaktwagen sowie Autos der Mittelklasse profitieren je nach CO2-Ausstoß sogar vom neuen Modell.
Im Falle eines VW Golf TDI mit 115 PS und einem CO2-Ausstoß von 107 Gramm bedeutet das eine jährliche Belastung von 216 Euro statt bisher 454 Euro und somit eine Ersparnis von satten 238 Euro. Sollte bei kW oder CO2-Ausstoß nach den jeweiligen Abzugsbeträgen unter fünf kW beziehungsweise Gramm übrig bleiben, wird immer zumindest mit fünf gerechnet, ein Wegfall der Steuer ist damit nicht möglich. Zudem sinkt der Abzugsbetrag jährlich um den Wert 1 bei den kW und um den Wert 3 bei den Gramm.
Würde man den Golf daher 2024 zulassen, käme man auf eine jährliche Steuerbelastung von 331,20 Euro. Wichtig: Ausschlaggebend ist die Erstzulassung des Fahrzeuges, dann ist die Steuer quasi eingeloggt. Die Steuerlast steigt in den Folgejahren nicht an. Und wie erwähnt gilt die Regelung nicht für den Fahrzeugbestand, im positiven wie im negativen Sinne, schließlich gäbe es Fahrzeuge, die günstiger, aber auch welche, die nach der neuen Regelung teurer wären. Entwarnung gibt es übrigens für leichte Nutzfahrzeuge, die unterliegen nicht der neuen Steuer und müssen im Vergleich zu bisher nur einen kleinen Aufschlag tragen.
Plug-in-Hybride und Elektroautos im Vorteil
Besonders profitieren vom neuen Berechnungsmodell die Plug-in-Hybride. Schließlich ist die Leistung des Verbrenners im Regelfall niedriger als bei ausschließlich fossil betriebenen Fahrzeugen der selben Klasse, der E-Antrieb ist steuerfrei. Zugute kommen den Plug-ins aber auch die unrealistisch niedrigen Verbrauchswerte. Ein PHEV mit 129 PS und einem CO2-Ausstoß von 45 Gramm käme demnach künftig auf 302 Euro jährlich, eine satte Ersparnis von 228 Euro im Jahr. Wer in der Praxis aber nicht – je nach elektrischer Reichweite – 30 bis 50 Kilometer an der Steckdose hängt, wird die Werte niemals erreichen. Der Finanzminister verdient bei höheren Verbräuchen aber wiederum an der Mineralölsteuer und muss damit nicht ganz durch die Finger schauen …
Weiterhin steuerfrei sind nur jene Autos mit einem CO2-Ausstoß von null Gramm pro Kilometer, sprich rein elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die profitieren zudem von einem Vorsteuerabzug und bekommen 5.000 Euro Förderung von Regierung und Importeuren mit auf den Weg. In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Förderungen zu holen.
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