Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Vielleicht wil es der eine oder andere noch nicht wahrhaben, doch spätestens die Tatsache, dass die ersten Geschäfte schon die Weihnachtsdeko in die Auslage stellen sollte klarmachen: Der Winter kommt. Der TÜV Austria liefert passende Expertentipps zum damit einhergehenden, jährlichen Reifenwechsel.
Winterreifenpflicht besteht in Österreich gesetzlich für Pkw und Lkw bis 3,5 t im Zeitraum von 01. November bis 15. April und bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Fahrzeuge dürfen dann nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Die Winterreifenpflicht gilt auch für Lkw über 3,5 t und Omnibusse, allerdings teilweise in verkürzten Zeiträumen und mit anderen technischen Anforderungen (beispielsweise genügen Winterreifen an den Rädern einer Antriebsachse, dafür müssen die Winterreifen generell im geltenden Zeitraum montiert sein).
Achtung: die Winterreifenpflicht für Pkw wurde auch auf vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau (sogenannte Microcars) ausgedehnt.
Was oftmals vergessen wird: ein Winterreifen gilt neben der richtigen Kennzeichnung ("M+S", "M.S." oder "M&S" (seit Ende 2018 gelten auch Reifenmodelle, die mit dem Schneeflockensymbol – Bergpiktogramm mit Schneeflocke – gekennzeichnet sind, als Winterreifen) nur dann als Winterreifen, wenn er eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) bei Pkw und 5 mm bei Lkw (>3,5t) aufweist.
Bei einer geringeren Profiltiefe gilt er dann als Sommerreifen. Dieser Reifen darf dann auch im Sommer „aufgebraucht“ werden – was aufgrund des längeren Bremsweges des auf kalte Temperaturen ausgelegten Reifens aber nicht optimal ist.
Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten zu verwenden, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Bezüglich Schneeketten empfehlen wir, vor der Wintersaison und in Ruhe sowie gemäß Herstellerangaben, eine (Probe-) Montage durchzuführen, um dann, in der Bedarfssituation, rasch und vor allem sicher agieren zu können.
Und nicht vergessen: Schneeketten sind für einen gewissen Verwendungsbereich, somit für eine bestimmte Bandbreite an Rad-/Reifendimensionen geeignet. Wird das Fahrzeug auf eine andere Rad-/Reifendimension umgerüstet, ist auch auf die dafür passende Schneekette zu achten.
Nur geprüfte und für das Fahrzeug / Rad-/Reifenkombination geeignete Schneeketten verwenden – das KFG schreibt noch eindeutig nach ÖNORM geprüfte Gleitschutzvorrichtungen vor. Wichtig im Haftungsfall für Versicherungsleistungen!
Die Verwendung von Ganzjahresreifen kann aus Sicht des TÜV AUSTRIA, vor allem in den östlichen Ballungsräumen Österreichs, im städtischen Bereich und auch bei Fahrzeugen mit weniger Jahreslaufleistung dann sinnvoll sein, wenn man das Fahrzeug an Tagen mit ausgeprägten winterlichen Fahrbahnverhältnissen auch einmal zuhause stehen lassen kann. Bei allen technischen Weiterentwicklungen bei Ganzjahresreifen zeigen fast alle Testergebnisse – ob auf trockener, nasser und insbesondere schneebedeckter Fahrbahn – gemessene Bremswegverlängerungen von ca. + 20% bei einigen Testkonstellationen.
Der Reifenwechsel ist auch eine gute Gelegenheit, wieder einmal in der Betriebsanleitung nachzulesen, wie denn der korrekte Reifendruck beim jeweiligen Fahrzeug – Vorder- wie Hinterachse – eingestellt werden soll; dass zu geringer Luftdruck zu Mehrverbrauch und höherem CO2-Ausstoß führen kann, ist weitgehend bekannt – aber auch hier droht eine Verschlechterung des Bremsweges.
Weitere Informationen zur Fahrzeugumrüstung, Fahrzeugbegutachtung, über die Erstellung eines Prüfberichtes und die kompletten Eintragungsverfahren der Änderungen in den Fahrzeugpapieren mit den zuständigen Behörden unter tuvaustria.com/automotive
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