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Jetzt noch Investitionsprämie für E-Fahrzeuge beantragen

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Bis zu 14 Prozent steuerfreie Investitionsprämie sind noch möglich, wenn der Antrag bis 28.02.2021 eingereicht wird. Die Frist für den Kauf selbst wurde bis 31. Mai verlängert.

Noch bis 28. Februar kann die steuerfreie Investitionsprämie in der Höhe von 14 Prozent für den Kauf eines Elektro-Fahrzeuges (7 Prozent bei Plug-in-Hybriden) genützt werden. Die Frist für den Kauf selbst wird bis 31. Mai verlängert. Zusammen mit dem Vorsteuerabzug und der E-Mobilitätsförderung ergibt sich so eine deutliche Einsparung zwischen dem Brutto-Listenpreis und den tatsächlichen Anschaffungskosten – mehr als 14.000 Euro bei einem Mittelklasse-E-Fahrzeug. Dazu kommt: Für reine Elektro-Fahrzeuge entfallen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die motorbezogene Versicherungssteuer.

Zusammen mit dem Vorsteuerabzug und der E-Mobilitätsförderung ergibt sich so eine deutliche Einsparung zwischen dem Brutto-Listenpreis und den tatsächlichen Anschaffungskosten – mehr als 14.000 Euro bei einem Mittelklasse-E-Fahrzeug, rechnet die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Mazars vor: 

Rechenbeispiel für ein Mittelklasse E-Fahrzeug 136 PS / 100 KW 
Brutto-Listenpreis (ohne NoVa)  39.990 Euro
- E-Mobilitätsförderung (4.000 EUR) 35.990 Euro
- Vorsteuerabzug (5.998,33 Euro) 29.991,67 Euro
- steuerfreie Investitionsprämie (14% = 4.198,83 Euro) 25.792,83 Euro
Anschaffungskosten 25.792,83 Euro

 

Dazu kommt: Für reine Elektro-Fahrzeuge entfallen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die motorbezogene Versicherungssteuer. 

„Betriebliche Elektromobilität verbessert nicht nur den ökologischen Fußabdruck, reine Elektroautos haben auch eine Reihe von steuerlichen Vorteilen“, sagt Birgit Würth, Expertin des Steuerberatungsunternehmens Mazars Austria.

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