Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Wirkliche Schlupflöcher gibt es kaum mehr, wenn es darum geht, beim Versteuern von Fahrzeugen ein wenig zu sparen. Dennoch kann man unnötige Ausgaben ganz leicht vermeiden, wenn man schon vor dem Kauf die richtigen Strippen zieht.
Wir wollen die Causa mit der Normverbrauchsabgabe für leichte Nutzfahrzeuge nicht noch einmal durchkauen. Sie ist aber auch hier zumindest erwähnenswert, da sie für viele zumindest noch ein echtes Schlupfloch im dichten Spinnennetz des Fiskus öffnete, da man zum Beispiel große und luxuriöse Pick-ups als Lkw anmelden und versteuern konnte. Das hat sich nun aber auch erledigt, womit die nicht ganz so erfreuliche Meldung also lautet, dass man bei den Abgaben nicht mehr im legalen Bereich tricksen kann.
Das ist aber nur ein Grund mehr, sich mit der Thematik noch eingehender zu befassen. Denn nur wer wirklich alle rechtlichen Möglichkeiten ausnutzt, kann zumindest unnötige Kosten vermeiden, die bei Anschaffung und Betrieb eines Kfz sehr schnell entstehen können. Der Fuhrparkverband Austria hat im Rahmen eines Workshops gemeinsam mit Mag. (FH) Klaus Pammer von der LBG Burgenland Steuerberatung GmbH ein wenig Aufklärungsarbeit geleistet. Los geht es schon bei den grundsätzlichen Bestimmungen der Versteuerung. Denn nur wer versteht, wie das System funktioniert, kann auch kostenoptimiert arbeiten. Wir bringen die wichtigsten Eckdaten!
Wie kann ich einen Pkw versteuern?
- Pkw können auf acht Jahre oder länge abgeschrieben werden.
- Vorführwagen gelten als Neufahrzeuge. Wenn sie älter als sechs Monate sind, vermindert sich entsprechend die Mindestnutzungsdauer.
- Die Luxusgrenze liegt seit 2005 bei 40.000 Euro, inkl. USt und NoVA.
- Als Berechnungsgrundlage werden die Anschaffungskosten herangezogen. Das sind alle Kosten inklusive Sonderausstattung ab Werk. Nicht jedoch die Dinge, die als Zubehör gelten und nachträglich vom Händler verbaut werden.
- Übersteigt ein Auto die Luxusgrenze, so können nur besagte 40.000 Euro abgesetzt werden. Das gilt anteilsmäßig auch für alle anderen Kosten, von der Afa über die Versicherung bis zur motorbezogenen Steuer.
- Treibstoffkosten sind hingegen voll abzugsfähig.
- Diese Maßnahmen gelten auch für Leasingfahrzeuge!
- Voll abzugsfähig sind auch Kosten für kurzfristig angemietete Autos. Das heißt: nicht länger als 21 Tage.
Wichtig hierbei: Wir reden von echten Pkw, also weder LNF und auch nicht Fiskal-Lkw, die zwar auf Pkw-Basis aufbauen, aber steuerlich eben als Nutzfahrzeug gehandlet werden.
Wann muss ich ein Auto abschreiben?
- Bei Kapitalgesellschaften läuft ein Auto immer als Betriebsvermögen.
- Wird das Auto weniger als 50 Prozent für betriebliche Zwecke genutzt, kann ansonsten auch Kilometergeld verrechnet werden.
- Bei mehr als 30.000 betrieblichen Kilometern können aber tatsächlich nachgewiesene Kosten für betriebliche Fahrten angesetzt werden. Daher unbedingt alle Belege aufheben!
- Pammer rät jedem, einen gewissen Privatanteil in der Erklärung anzuführen. Jede Fahrt ist übrigens mit einem Fahrtenbuch nachzuweisen – nicht nur die betrieblichen!
- Das Kilometergeld liegt bei 0,42 Euro pro Kilometer. Für jede mitbeförderte Person können 0,05 Euro verrechnet werden.
- Mit dem Kilometergeld sind alle Kosten abgegolten, von Sprit über Maut, Reparaturen, Parkgebühren etc.
Wie muss das Fahrtenbuch aussehen?
- Die Finanz verlangt von jedem ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Ist das nicht der Fall, müssen die Aufzeichnungen nicht akzeptiert werden.
- Festzuhalten sind sowohl private als auch betrieblich gefahrene Kilometer, denn die Führung des Fahrtenbuchs muss fortlaufend sein.
- Ob händisch oder elektronisch geführt, ist egal. Wichtig nur: der Datenbestand darf nicht veränderbar sein. Ein Excel-Feil ist also nicht zulässig.
- Empfehlenswert sind käuflich erwerbliche Programme.
Was muss im Fahrtenbuch alles aufgeführt sein?
- Datum der Fahrt, Ort, Zeit, der Kilometerstand am Ausgangs- und Endpunkt der Fahrt.
- Zweck und Dauer der Fahrt.
- Die gefahrenen Kilometer, strikt getrennt nach beruflich und privat.
- Tipp für Unternehmer: Die Fahrten von daheim in die Firma und zurück gelten als betriebliche Fahrten.
Alles über Leasing Leasing
Worauf ist beim Leasing zu achten?
- Grundsätzlich muss die Grundmietzeit mindestens 40 Prozent der Mindestnutzungsdauer betragen. Bei 8 Jahren wären das also exakt 3 Jahre und 2 Monate. Der Leasingvertrag muss also mindestens so lange laufen.
- Als Obergrenze für die Grundmietzeit gelten 90 Prozent der Mindestnutzungsdauer.
Was ist Finanzierungsleasing?
- Diese Variante ist dann empfehlenswert, wenn der Leasingnehmer beabsichtigt, das Auto nach Ablauf des Leasings zu kaufen.
- Sie ist auf konkrete Finanzierung ausgerichtet, das heißt also, dass die Anschaffungskosten in den Gebühren einkalkuliert sind.
- Auch hier gilt die 40.000-Euro-Luxusgrenze.
- Bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, werden als Grundwert für die Leasingberechnung die Anschaffungskosten des Gebrauchtwagens herangezogen.
- Für den Fiskus wird hier ein Aktivposten gebildet.
Was ist Operating Leasing?
- Hier steht die Nutzung im Vordergrund. Streng genommen, handelt es sich hier also um eine Gebrauchsüberlassung.
- Das heißt: Der Leasingnehmer will das Auto nach Leasingdauer nicht kaufen. Die Absicht ist nur die Nutzung.
- Auch hier liegt die Luxusgrenze bei 40.000 Euro.
- Der Restwert ist weder vereinbart noch dem Leasingnehmer bekannt. Das ist deswegen wichtig, da er nicht im Kaufvertrag stehen darf.
- Das heißt also: Eine Kaufoption kann dann nur zum Marktwert ausgeübt werden.
- Bei Operative Leasing trägt die Leasingfirma sowohl die wirtschaftliche Chance als auch das Risiko der Verwertung nach Leasingende.
- Es kann kein Aktivposten gebildet werden. Die Leasingrate kann aber gewinnmindernd berücksichtig werden.
Alles über den Sachbezug
Der Sachbezug hat zahlreiche Vorteile, läuft aber in streng vorgegebenen Rahmenbedingungen. Er erhöht für Dienstnehmer die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und Sozialversicherung. Für Dienstgeber ergibt der Sachbezug höhere Lohnnebenkosten.
Wie wird der Sachbezug berechnet?
- Die Höhe liegt bei 1,5 bis 2 Prozent der Anschaffungskosten, ist maximal aber bei 720 beziehungsweise 960 Euro monatlich begrenzt.
- Ob der niedrigere oder der höhere Satz zur Anwendung kommt, hängt vom CO2-Wert des Pkw ab. Seit 2021 liegt diese Grenze bei 138g/km. Ist man drunter, zahlt man 1,5 Prozent. Drüber? Dann sind 2 Prozent fällig.
- Entscheidend für die Berechnung ist das Jahr der Anschaffung, respektive der Sschlüsselübergabe.
Gibt es Ausnahmen?
- 0,75 bis 1 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten monatlich sind dann fällig, wenn der Dienstnehmer im Schnitt monatlich nicht mehr als 500 Kilometer privat fährt.
- Wichtig: Das kann man nicht mehr im Nachhinein von Dienstnehmer einfordern, der Unternehmer muss also nachzahlen.
- Gerade hier wichtig: ein ordentlich geführtes Fahrtenbuch.
Worauf muss ich als Dienstnehmer achten?
- Es muss immer der Dienstnehmer den Sachbezug verrechnen.
- Bei Gebrauchtwagen richtet sich die Sachbezugsbewertung nach dem Listenpreis zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung.
- Bei Leasing: Der Sachbezugswert ist von den Kosten zu berechnen, die auch für die Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt wurden.
- Bei Vorführern liegt diese Grundlage bei um 15 Prozent erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten.
- Es gibt auch eine Parkplatzsteuer. 14,53 Euro pro Monat sind an Sachbezug zu berücksichtigen, wenn es eine Parkraumbewirtschaftung gibt.
- Achtung: Im Gegensatz zu Unternehmern gelten hier Fahrten zur und von der Arbeitsstätte nach Hause als Privatfahrten!
Worauf muss der Dienstgeber achten?
- Kostenbeiträge des Angestellten mindern den Sachbezug. Trägt dieser die Spritkosten, so ist der Sachbezugswert aber nicht zu kürzen.
- Bei Fiskal-Lkw ist der Sachbezug von den Bruttoanschaffungskosten zu berechnen.
- Der Dienstgeber muss die Umsatzsteuer für den Sachbezug dann an das Finanzamt abführen.
- Bei Fiskal-Lkw gibt es den Vorteil des Vorsteuerabzugs. Dieser Steuervorteil kann sich im Laufe der Jahre im Vergleich zu Pkw aber relativieren, sprich: Er kann in manchen Fällen also sogar ein Nachteil sein.
- Verzichtet man auf den Vorsteuerabzug, heißt das aber nicht, dass man die Umsatzsteuer auf den Sachbezug nicht abführen muss.
- Bei Nichtentrichtung kann es im Falle einer Betriebsprüfung zu einer Nachzahlung kommen. Bei Vorsätzlichkeit setzt es sogar eine Strafe.
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