Schon gefahren: Audi A5/S5
Bei Audi erkennt man die Antriebsart künftig an der Typenbezeichnung, gerade Zahlen für E-Antrieb, ungerade für Verbrenn...
Die Förderungen für elektrifizierte Fahrzeuge zeigen 2022 für Unternehmer einige Unterschiede im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem Nutzfahrzeuge werden präferiert, mit teils gewaltigen Zuschüssen. Ein Überblick.
Wenn man sich die Höhen der Förderungen ansieht, wird einem sehr schnell klar, in welche Richtung das Bundesministerium im Bereich des Individualverkehrs von Firmen und Fuhrparks dieses Jahr gehen möchte: Nutzfahrzeuge elektrifizieren. Das Förderprogramm trägt auch den entsprechenden Namen ENIN (Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur) und konkret lautet das Ziel gemäß Aussendung: Den Anteil der emissionsfreien Nutzfahrzeuge in Österreich erhöhen und die Emissionen im Verkehr zu senken.
Mehr für die Großen
Hier gibt es natürlich auch einen größeren Nachholbedarf im Vergleich zu Pkw. Andererseits bedeutet das jedoch ein noch schwereres Leben für die Versionen mit Benzin- oder Dieselmotor, die letztes Jahr dank NoVA schon empfindlich teurer wurden – und nun durch die Förderungen fürStromer noch mehr an Attraktivität verlieren sollen.
Ganz egal jedenfalls, was man plant, anzuschaffen: Eile ist geboten, denn die Fördertöpfe wurden heuer nicht nur erst sehr spät gefüllt. Sie sind auch nicht so prall wie noch vor einem Jahr, man sollte sich also nicht viel Zeit bei seinen Überlegungen lassen. Grundsätzlich gilt, dass die Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine Pauschalfördersätze sind, die auf maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt wurden. Die Beträge werden wie gehabt zwischen Bund und Fahrzeugimporteuren aufgeteilt und variieren je nach Form und Variante des E-Fahrzeugs.
Pkw
- Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) oder Wasserstoff-Brennstoffzelle (FCEV) erhalten einen Bonus von 2.000 Euro, die fifty fifty auf Importeur und BMK aufgeteilt werden.
- Plug-in-Hybride (PHEV) und Versionen mit Range Extender (REX) werden jeweils mit 1.000 Euro subventioniert, die Aufteilung liegt ebenfalls bei 50/50, wobei der Anteil der Fahrzeugimporteure vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht wird.
Bedingungen: Der Brutto-Listenpreis für das Basismodell darf bei maximal 60.000 Euro liegen. PHEV müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 50 Kilometern aufweisen. Jene PHEV und REX mit Dieselmotor erhalten keine Förderungen.
Leichte E-Nutzfahrzeuge
Bei Fahrzeugen der Klasse N1 erfolgt die Aufteilung zwischen BMK und Importeuren nicht wie bei Pkw mit 50/50. Hier sponsert der Staat deutlich mehr, teils sogar beträchtlich.
- Leichte E-Nutzfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) oder mit Wasserstoffbrennstoffzelle (FCEV) und zwei bis 2,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht werden mit insgesamt 7.500 Euro gesponsert, wobei der Importeur 2.000 Euro, das BMK 5.500 Euro übernimmt.
- Bei Fahrzeugen gleichen Typs und Antriebsformen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen liegt die Gesamtsumme bei 12.500 Euro. Auch hier liegt der Importeursanteil bei 2.000 Euro, dem Staat bleiben also 10.500 Euro übrig.
Ebenso gilt hier, dass der Anteil der Importeure vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht wird. Von einer preislichen Obergrenze war in den Unterlagen keine Rede.
Elektro-Kleinbusse und Elektro-Leichtfahrzeuge
Hier geht es um Fahrzeuge der Klassen M1 und M2, wobei die Staffelung genau so ausgefallen ist wie schon bei den leichten Nutzfahrzeugen: Den Löwenanteil der Förderungen übernimmt das Ministerium, den Rest die jeweiligen Automobilimporteure.
- Kleinbusse mit reinem Elektroantrieb (BEV) oder Wasserstoffbrennstoffzelle und einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von zwei bis 2,5 Tonnen erhalten Förderungen in Höhe von insgesamt 7.500 Euro. Der Importeursanteil liegt erneut bei 2.000 Euro, der des BMK bei 5.500 Euro.
- Beträgt das höchst zulässige Gesamtgewicht mehr als 2,5 Tonnen und ist der E-Kleinbus für mindestens 7+1 Personen zugelassen, beträgt die Förderung 12.500 Euro. Wieder fällt auf die Importeure 2.000 Euro, auf das BMK 10.500 Euro.
- Spannend wird es bei E-Kleinbussen der Klasse M2, also mit mehr als acht Sitzplätzen und einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von fünf Tonnen. Hier stützt der Staat mit 22.000 Euro, die Importeure wieder mit 2.000, insgesamt also beträgt die Förderung 24.000 Euro. Es gilt die oben erwähnte Listenpreisregelung.
Elektro-Zweiräder
Gerade interessant für alle Flottenbetreiber, die das Mobility-Angebot in ihrem Unternehmen smarter und flexibler gestalten wollen. E-Zweiräder, also sowohl E-Mopeds als auch -Motorräder werden ebenfalls gefördert.
- E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e: 350 Euro Zweiradimporteure plus 450 Euro BMK; insgesamt 800 Euro pro Fahrzeug
- E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e 11 kW (15 PS): 500 Euro Zweiradimporteure plus 700 Euro BMK; insgesamt 1.200 Euro pro Fahrzeug
- E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e>11 kW (15 PS): 500 Euro Zweiradimporteure plus 1.400 Euro BMK; insgesamt 1.900 Euro pro Fahrzeug
Ladeinfrastruktur
Hier wird in zwei Kategorien eingeteilt. Die erste ist die sogenannte Ladeinfrastruktur ohneöffentlichen Zugang. Hier staffelt sich die Höhe der Förderung nach der Variante des gewählten Ladepunkts. Man passt die Beträge also ein wenig den grundsätzlichen Kosten an. In diesem Kapitel trägt das BMK die Kosten allein, die Angaben beziehen sich auf jeden einzelnen Ladepunkt. Wer mehr installiert, kann also entsprechend oft die Förderung beantragen. Zudem ist für diese Anträge kein Fahrzeugkauf notwendig.
- Ein AC-Normalladepunkt mit maximal 22 kWh wird mit insgesamt 900 Euro je Ladepunkt gestützt.
- DC-Schnellladepunkte bis zu 50 kWh werden mit insgesamt 4.000 Euro subventioniert.
- DC-Schnellladepunkte mit mehr als 50, aber weniger als 100 kWh sind dem BMK mit insgesamt 10.000 Euro förderungswürdig.
- DC-Schnellladepunkte mit mehr als 100 kWh kommen auf insgesamt 20.000 Euro Fördervolumen.
Wichtig: Die Installation muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb durchgeführt und bei mehr als 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Es werden nur Gerätschaften gefördert, die kommunikationsfähig sind und in die ein Lastmanagement integriert werden kann.
Kategorie Nummer zwei: die öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur. Diese ist interessant für jene, die ihre Ladepunkte betriebsfremden Personen zur Verfügung stellen. Doch Obacht: Die Auflagen sind strikt. Hier ein Schlupfloch zu sehen, täuscht. Dafür ist exakt definiert, was zusätzlich verrechnet werden darf, zum Beispiel Parkgebühren.
- AC-Normalladepunkte mit elf bis 22 kWh werden vom BMK mit insgesamt 2.500 Euro pro Ladepunkt gesponsert.
- DC-Schnellladepunkte bis zu 100 kWh erhalten pro Ladepunkt insgesamt 15.000 Euro.
- DC-Schnellladepunkte mit mehr als 100 kW werden mit insgesamt 30.000 Euro gestützt, natürlich ebenso pro Ladepunkt.
Allerdings, die Bedingungen
Jeder Ladepunkt muss verpflichtend in das E-Control-Register eingetragen und an der Ladeeinrichtung oder im Internet der Ad-hoc-Preis ausgewiesen sein. Im Hinblick auf eine kommende Novelle und für eine nachvollziehbare und transparente Abrechnung des Ladestroms ist diese Preisangabe nach der Maßeinheit Kilowattstunde (kWh) anzuführen.
DC-Ladestationen benötigen dafür zumindest eine MID-zertifizierte Zähleinrichtung, DC-Versionen sind wenigstens für die Nachrüstung einer zertifizierten Zähleinrichtung vorzubereiten. Ebenfalls Voraussetzung für die Förderungen: Eine "nicht diskriminierende Roamingfähigkeit" sowie eine faire und nicht diskriminierende Gestaltung der Roaming-Gebühren. Das geht zum Beispiel mittels Offer-to-all (OTA) auf einer Roaming-Plattform.
Bei DC-Stationen wird weiters empfohlen, diese für die Unterstützung der Umsetzung von ISO 15118 vorzubereiten.
Die Auflagen der Barrierefreiheit sind nach Möglichkeit ebenso zu berücksichtigen, genauso die Möglichkeit der Bezahlung über gängige Debit-oder Kreditkarten beziehungsweise kontaktloses Zahlen ohne vorherige Registrierung.
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