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EU 7-Norm: Beschränkungen für E-Fahrzeuge geplant

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VW

Bei der für 2025 angekündigten EURO-7-Abgasnorm werden erstmals auch Limitierungen für E-Autos enthalten sein.

Konkret geht es bei diesen Grenzwerten natürlich nicht um Abgase, sondern um drei völlig neue Punkte: den Bremsenabrieb. Den Reifenabrieb. Und die Haltbarkeit der Traktionsbatterien.

Bremsen.
Hier liegt der Grenzwert für den Abrieb bei vorerst sieben Milligramm pro Kilometer, ab 2035 dann bei drei Milligramm. Zwar arbeiten E-Autos auch mit Rekuperation für die Verzögerung, dennoch ist sich die Industrie nicht sicher, ob damit die Grenzwerte eingehalten werden können. Als ersten Schritt werden daher wohl Bremsbeläge mit neuer Materialmischung zur Anwendung kommen, für die ab 2035 geltenden Limits dürfte man um eine Bremspartikelabsaugung oder eine komplette Abkapselung des Bremssystems aber nicht herum kommen.

Reifen.
Hier könnte es für E-Autos tatsächlich knifflig werden. Aufgrund des hohen Leergewichts ist der Abrieb natürlich deutlich höher als bei Modellen mit Verbrennungsmotor, wobei es der EU-Kommission vor allem um das in modernen Pneus enthaltene Mikroplastik geht. Hier wird natürlich die Reifenindustrie gefordert sein, vorerst gilt als mögliche Lösung aber, das abgeriebene Plastik ebenfalls abzusaugen.

Batterien.
Tatsächlich ist eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum im Gespräch, und das aus gutem Grund – gilt die Traktionsbatterie als das teuerste Bauteil eines E-Mobils, und deren Zustand bestimmt auch maßgeblich über den Wertverlust des Fahrzeugs. Im ersten Schritt sind die Bestimmungen aber relativ lax ausgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Kapazität nicht unter 80 Prozent fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 70 Prozent. Bereiche also, in denen sich aktuelle Batterietypen auch schon jetzt aufhalten. Sollten die Haltbarkeitswerte in Zukunft aber verschärft werden, muss die Industrie nachziehen, was mit der derzeitigen Technik nur schwer machbar sein wird.

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