Full-Service-Leasing liegt dann vor, wenn im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag ein Servicevertrag abgeschlossen wird, der Dienstleistungen rund um das Leasing-Objekt beinhaltet. Weit verbreitet sind Full-Service-Leasingverträge im Fahrzeugbereich (z. B. Tankkarte, Wartung, Reparatur, Reifen usw.), im Büromaschinen- und EDV-Leasing (z. B. Wartung, Verbrauchsmaterialien etc.) sowie im Immobilien-Leasing (z. B. Facility- und Baumanagement).
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