Hierzu zählt etwa das Restwertleasing. Während der Leasingvertragsdauer werden nicht die kompletten Investitionskosten getilgt, wobei die Leasingrate so berechnet wird, dass am Ende der Laufzeit der (kalkulierte) Restwert ausständig ist. Die Leasingvertragsdauer beträgt maximal 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer.
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