Steuer-/Fiskal-Lkw
Für jene vom Bundesministerium für Finanzen anerkannte Kleinautobusse, Pritschen- und Kastenwagen steht Unternehmern ein Vorsteuerabzug zu. Außerdem ist bei Fiskal-Lkws die Bildung eines Aktivpostens nicht erforderlich. Eine Liste dieser Fahrzeuge ist hier auf der Webseite des Finanzministeriums zu finden.