Verhaltenspflichten

Zumeist werden in den AGBs zwischen Leasingnehmer und -geber Verhaltenspflichten festgelegt, die unter anderem garantieren sollen, dass das Fahrzeug nur zu den vereinbarten Zwecken eingesetzt werden darf.


<< Untergang des Objektes <<         >> Verlängerungsoption >>

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK