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Alles über die THG-Quote

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Mit der THG-Quote können E-Auto-Fahrer jährlich Geld verdienen und das ganz einfach. Doch was ist das eigentlich? Und wie funktioniert's? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema liefert ePuls.

Es hört sich fast zu schön an, um wahr zu sein: E-Auto-Fahrer bekommen eine jährliche Prämie ausgeschüttet, einfach weil sie ein E-Auto fahren. In diesem Fall gibt es aber wirklich keinen Haken, handelt es sich bei diesem Programm um eine Maßnahme der Bundesregierung. Wer jetzt erst recht verwirrtist: Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst, um gemeinsam mit dem österreichischen E-Quoten-Anbieter epuls ein wenig Licht in diese Causa zu bringen.

Worum geht es bei diesem Bonus genau?
Strommengen, die in mehrspurigen E-Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, können als nachhaltige Kraftstoffe behördlich zertifiziert werden und steigern dadurch ihren Wert in Form von eQuoten. Das gilt sowohl für Betreiber von Ladestationen als auch für Besitzer von E-Kraftfahrzeugen. Damit leisten wir einen Beitrag dazu, dass Förderern und Nutzern moderner und umweltfreundlicher Technologien eine transparente Plattform geboten wird, über die ein Beitrag zur grünen Mobilitätswende eingebracht werden kann. E-Quoten sind somit ein weiterer Anreiz zum Umstieg auf Elektromobilität.

Welchen Zweck verfolgt die Regierung mit dieser Regelung?
Die Treibhausgasminderungsverpflichtung (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Unternehmen wie beispielsweise Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe (wie z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch THG-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Zusätzlich sind sie dazu verpflichtet, die in den Verkehr gebrachten Treibstoffe zu einem festgesetzten Prozentsatz mit einem Biokraftstoff zu substituieren. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Ausgleichszahlungen. Die THG-Quoten sind somit ein weiterer Anreiz, um von fossilen auf erneuerbare Kraftstoffe umzusteigen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen demösterreichischen und dem deutschen Verrechnungssystem?
Als Berechnungsgrundlage wird inÖsterreich eine Pauschale von 1.500 kWh pro E-Fahrzeug und Jahr herangezogen. In Deutschland beträgt dieser Pauschalwert knapp 2.000 kWh. Im Unterschied zu Deutschland wird dabei nicht zwischen unterschiedlichen mehrspurigen Fahrzeugen wie zum Beispiel E-Bussen und E-Autos unterschieden. Die Pauschale gilt jedoch ausschließlich für rein batteriebetriebene Fahrzeuge und nicht für Plug-in-Hybride. Im Gegensatz zu Deutschland wird diese Pauschale nur anteilig ausgezahlt, wenn das eAuto erst im Laufe des Jahres zugelassen wurde. Die E-Prämie basiert in beiden Ländern jeweils auf einer eigenen Berechnungsmethode und berücksichtigt das eingesparte CO2 Dieses ist wiederum von der Zusammensetzung des Strommixes, genauer gesagt dem Anteil der erneuerbaren Energie, abhängig. Dieser Anteil ist in Österreich höher als in Deutschland. Während sich so für 2023 in Deutschland pro eAuto eine ungefähre CO2-Einsparung von 0,7 Tonnen ergibt, liegt diese in Österreich somit bei circa. 1,5 Tonnen.

Reicht es aus, nur ein E-Auto zu haben oder brauche ich auch eine eigene Ladestation?
Ja, das reicht aus. Auf unserer Plattform (epuls.at) kann man E-Autos einfach und unkompliziert registrieren. Mittels OCR-Erkennung wird der hochgeladene Zulassungsschein direkt ausgelesen und eine manuelle Eingabe ist nicht notwendig.

Muss diese Ladestation bestimmte Bedingungen erfüllen?
Ja, die Ladestation mussöffentlich oder halb-öffentlich zugänglich sein und im Falle einer öffentlichen Ladestation im österreichischen Ladestellenverzeichnis der E-Control eingetragen sein. Welche genauen Anforderungen die Nachweise der Strommengen bei den Ladestationen erfüllen müssen, steht noch offen. Hier möchte die zuständige Umweltbundesamt GmbH demnächst eine Erklärung abgeben.

Ist der epuls-Erlös steuerpflichtig?
Aufgrund der bislang fehlenden nationalen Rechtsprechung können für Private Einkünfte aus dem Quotenverkauf analog zur deutschen Rechtsprechung als steuerfreie Einkünfte qualifiziert werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es zu Änderungen der nationalen Rechtsprechung kommen kann und hierfür keine Haftung übernommen wird. Wir nehmen keine steuerliche Beratung vor und raten dazu, sich bei diesem Thema bei Bedarf an einen Steuerberater zu wenden.

Wie wird aus "verfahrenem" Strom die Basis für den Bonus?
Als Berechnungsgrundlage wird inÖsterreich als Durchschnittswert eine Pauschale von 1.500 kWh pro E-Fahrzeug und Jahr herangezogen. Werden am heimischen Ladepunkt (nicht-öffentlicher Ladepunkt) mehr als diese 1.500 kWh pro Jahr verladen, können auch diese nachgewiesenen Mehrmengen zur Anrechnung gebracht werden und erhöhen soden Wert der E-Prämie. Wie genau diese Nachweise auszusehen haben, steht noch offen. In weiterer Folge wird nach der Zertifizierung diese Strommenge als E-Quote gehandelt.

Die Höhe der E-Prämie richtet sich daher grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:Die am Markt erzielbaren Quotenpreise und -mengen. Diese sind durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie zum Beispiel die Ausgleichszahlungen geregelt.

Der Zeitraum, wie lang das E-Fahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war. War das E-Fahrzeug beispielsweise das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle E-Prämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage.

2022 haben wir als erstes und einziges Unternehmen inÖsterreich E-Autobesitzern mit 82 Euro pro E-Auto den Zugang zum E-Quotenmarkt ermöglicht. 2023 änderte sich die Gesetzeslage durch die Novelle zur KVO, wodurch es zu höheren Ausgleichszahlungen kommt und somit auch höhere E-Prämien am Markt erzielbar sind. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise kennen wir den Kraftstoff-und Quotenmarkt und seine Teilnehmer sehr gut. Daher zahlen wir aktuell einen E-Quotenpreis von 388 Euro pro E-Auto im Kalenderjahr 2023.

Wie kann man sich diesen Quotenhandel vorstellen?
Durch unsere Mutterfirma, die Münzer Bioindustrie GmbH, besteht bereits langjährige Erfahrung im Quotenhandel und damit einhergehend gibt es gute Beziehungen zu den Abnehmern. In einzelnen Verhandlungen mit den jeweiligen Abnehmern wird ein Preis festgelegt, natürlich auch in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage. Einen Börsenpreis zu Quoten gibt es in Österreich nicht.

Die E-Quote oder E-Prämie regelt seit Januar 2023 den THG-Quotenhandel für die Elektromobilität in Österreich. Mineralölkonzerne und jene Unternehmen, die fossile Kraftstoffe verkaufen, sind in Österreich gesetzlich dazu verpflichtet, schrittweise aus den fossilen Energien auszusteigen. Zugleich haben sie neben den Quoten aus der Elektromobilität auch andere Optionen, ihre Ziele zu erfüllen, wie zum Beispiel über Verwendung von Biokraftstoffen. Ziel ist die langfristige Dekarbonisierung.

Kann man seine Quote direkt an Mineralölfirmen verkaufen?
Nein. Um einen Antrag zur Anrechnung von Strommengen stellen zu können, muss eine Mindestmenge in der Höhe von 100.000 kWh an elektrischem Strom im spezifischen Verpflichtungsjahr zur Anrechnung gebracht werden. Dies ist das Hauptkriterium, weitere Kriterien wie der Betrieb von eigenen Ladestationen oder die Durchführung von Schulungen beim Umweltbundesamt sind aber ebenso zu beachten, mit denen sich epuls kontinuierlich auseinandersetzt.

Gilt das Angebot auch für Fuhrparkbetreiber?
Ja, auch Firmenflotten können sich bei uns registrieren, entweder selbst über den Registrierungsprozess auf epuls.at anmelden oder persönlich bei unserem Kundenservice melden, welcher gerne weiterhilft und eine individuelle Lösung findet.

Wie kann Missbrauch vorgebeugt werden?
Etwa wenn ich mich mit einem E-Auto anmelde, dieses dann aber gleich wieder veräußere. Gemäß unserer AGB besteht die Pflicht, unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) eines E-Fahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen Kraftfahrzeugen bestehen). Wir verstehen, dass man darauf auch einmal vergessen kann. Deshalb erinnern wir unsere Kunden gelegentlich unterjährig, uns über die Abmeldung oder den Verkauf des eigenen E-Autos zu informieren. Da sich die E-Prämie aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten als eine aliquote Prämie versteht, behalten wir uns vor, den aliquoten Anteil (Datum der Abmeldung bis 31.12. des jeweiligen Jahres) zurückzufordern, um dem Folgebesitzer des E-Autos fairnesshalber auch seine aliquote ePrämie ermöglichen zu können.

Wie könnte sich diese Quote entwickeln?
Mit diesem Modell geht der Leitgedanke einher, CO2-ärmere Kraftstoffe wie Strom, Wasserstoff, Biodiesel, Biogas et cetera zu fördern, um so einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrs zu leisten. Der Zielzustand ist die Erreichung des 13-Prozent-Treibhausgaseinsparungszieles im Jahr 2030. Außerdem steigen für Mineralölunternehmendie damit verbundenen Ausgleichszahlungen. Eine Entwicklung vorherzusagen, wäre an dieser Stelle unseriös. Aber durch unser langjähriges Know-how auf dem Gebiet des Quotenhandels beobachten wir den Markt ganz genau und werden stets entsprechend reagieren.

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