VERLAG TEAM KONTAKT MEDIADATEN ABO
logo

Gehaltsumwandlung: mehr Auto vom Brutto

main-photo

Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay

Mit einer Gehaltsumwandlung können Mitarbeiter E-Auto fahren, die eigentlich keinen Dienstwagen bekommen würden. Parallel dazu sparen sich Firma und Angestellte mehrere tausend Euro im Jahr. Doch die Sache hat einen Haken – und der ist besonders ungerecht.

Es ist schon auch ein bisserl eine Eigenheit im deutschen Sprachraum, dass die Bürokratie direkt auf die Wortebene durchschlägt. „Gehaltsumwandlung“ klingt nicht unbedingt nach einer superlässigen Sache, sondern eher nach: Finger weg von meiner Kohle! Aber der Schein trügt, ist diese neue und noch verhältnismäßig wenig bekannte „Finanzierungsform“ von individueller Mobilität – vom E-Auto bis zum E-Bike – doch ein wirklich innovatives Muster mit Sparpotenzial für Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen.

Wie funktioniert’s im Detail?
Das Prinzip ist watscheneinfach: Firmen können einen Teil des Bruttogehalts der Mitarbeiter in eine Sachleistung umwandeln. Diesen Teilbetrag behält das Unternehmen also ein, sprich zieht es vom Bruttolohn ab, und stellt dem Dienstnehmer im Gegenzug einen Sachwert – sagen wir: ein E-Auto – zur privaten Nutzung zur Verfügung. Normalerweise entspricht dieser Betrag den monatlichen Finanzierungskosten des Fahrzeugs, also der monatlichen Abo-Pauschalgebühr oder der Leasingrate plus allfällige Versicherungsbeiträge wie beispielsweise Kosten für Vignette, Freibetrag fürs Laden et cetera. Das All-inclusive-Abo bietet hier freilich einen gewissen Vorteil, weil es außer den Ladekosten alles beinhaltet und dementsprechend Sicherheit gegenüber steigenden Zinsen oder Versicherungsgebühren bietet. Doch zurück zum eigentlichen Thema: Die Finanzierungskosten für das E-Auto reduzieren also den Bruttolohn des Mitarbeiters – und hier kommen die Vorteile für beide Seiten zum Tragen: Das niedrigere Bruttolohngehalt führt nämlich sowohl für den Angestellten als auch den Arbeitgeber zu niedrigen Steuern und Sozial­abgaben und drückt damit auch die Lohnnebenkosten des Unternehmens. Parallel dazu belastet die E-Auto-Finanzierungsrate ja nur den Bruttolohn, netto kostet das Auto dem Mitarbeiter also de facto auch deutlich weniger. Das resultiert in schlagkräftigen Kostenvorteilen gegenüber dem Privat-Pkw, der ja ausschließlich vom Nettolohn bezahlt wird. Unterm Strich bleibt beiden Parteien also mehr netto vom Brutto übrig beziehungsweise die Ausgaben für den Mitarbeiter sind übers Jahr gerechnet dementsprechend niedriger, da Firmen aktuell ja noch zusätzlich vom Vorsteuerabzug und der niedrigen motorbezogenen Versicherungssteuer profitieren. Laut dem E-Auto-Abo-Anbieter vibe moves you beziehungsweise dem klassischen Full-Service-Finanzierungspartner Alphabet Fuhrparkmanagement – die beide aktuell das Modell der Gehaltsumwandlung am stärksten und stimmigsten bewerben – liegt die Ersparnis für die Mitarbeiter und Unternehmen bei jeweils knapp unter oder etwas über 30 Prozent, abhängig von der monatlichen Rate. Das entspricht im Jahr dann schnell mal drei- oder viertausend Euro für beide Seiten. Und die lässt aktuell in Zeiten allgemeiner Teuerung wohl kaum einer gerne liegen.

Wertschätzung und Attraktivierung
Dazu kommt ein weiterer Vorteil: Mit dem Modell der Gehaltsumwandlung kommen auch Mitarbeiter, die per se laut Car Policy oder anderen internen Unternehmensrichtlinien von der offiziellen Dienstwagennutzung ausgeschlossen sind, in den Genuss eines Firmenautos. Weil sie bezahlen sich ihn ja quasi selbst über einen Umweg. Dem Unternehmen steht es im Übrigen frei, ob es freiwillig einen Teilbetrag zuschießt und damit die Nettolohnreduzierung für den Mitarbeiter noch weiter abfedert. Auf den Punkt gebracht: Das Modell wiederum bietet in dieser Form große Chancen für das Unternehmen, weil sich die Firma dementsprechend attraktiv gegenüber Angestellten beziehungsweise potenziellen Bewerbern positionieren kann und die Kosten senkt. Und gerade diese „Soft-Skills“ können in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten und beim Kampf um die besten Köpfe das Zünglein an der Waage sein.

Die Grenzen der Umwandlung
Wo Licht ist, ist freilich aber auch Schatten. Und das betrifft gerade beim Thema der Gehaltsumwandlung vor allem all jene, die das kollektivvertragliche Mindestgehalt erhalten. Das sind viele tausend Menschen in Österreich, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen können. Gesetzlich ist es in Österreich nämlich nicht erlaubt, weniger zu verdienen als den kollektivvertraglichen Mindestlohn, selbst dann nicht, wenn die Lücke durch einen zur Verfügung gestellten Sachwert geschlossen wird. Dieser Umstand wird häufig kritisiert. Gerade weil jene Menschen, die die aktuell hohen Mobilitätskosten besonders belasten, eben nicht zu den Besserverdienern gehören. Sie würden im Umkehrschluss also auch am meisten von dem Modell profitieren, da sie ihren teureren Privat-Pkw gegen ein günstigeres Firmen-E-Auto tauschen könnten und das Budget dementsprechend weniger belastet würde. Die gleiche Einschränkung gilt übrigens auch fürs Firmen-Fahrrad: Per se unterscheidet sich das Finanzierungsmodell nämlich nur in der Höhe der monatlichen Bruttolohn-Reduktion, egal ob zwei oder vier Räder finanziert werden. Aber auch hier heißt es für alle Mindestkollektivvertragsbezieher leider nein, ein Euro unter Kollektiv ist ein Euro zu viel. Dabei kann man beim Dienstrad wahrlich nicht von einem Statussymbol im Sinne eines modernen E-Fahrzeugs sprechen, sondern eher von einer Mobilitätsform, die dank „Burn fat not fuel“ darüber hinaus positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Angestellten hat – und langfristig die kollektiven Kosten unseres Gesundheitssystem entlasten könnte. Ob E-Bike oder E-Pkw: In beiden Fällen empfiehlt sich das Aufsetzen eines Sideletters zum Arbeitsvertrag. Darin werden unter anderem das Fahrzeug, die Laufleistung sowie die monatliche Bruttolohnreduktion definiert und festgeschrieben, welche Kosten in diesem Betrag tatsächlich enthalten sind.

Letzte Meldungen

Mehr lesen >>

Aktuelle Fahrzeugtests

Mehr lesen >>
  • Test: Seat Leon TSI

  • Premiere: Das ist der neue Audi Q5 Sportback

  • Schon gefahren: Audi A5/S5

  • Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner

  • Test: Honda e:Ny1

  • Schon gefahren: Ford Capri

  • Schon gefahren: Nissan Interstar

  • Test: Lexus LBX

  • Schon gefahren: Cupra Terramar

  • Dauertest-Abschluss: Toyota bZ4X

Newsletter
Mit dem FLOTTE-Newsletter immer informiert bleiben!
Logo

Kommende Veranstaltungen

FLEET Convention 2025

Time: 24/06/2025

Location: Hofburg Wien

A&W Tag 2025

Time: 14/10/2025

Location: Hofburg Wien

© 2024 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia