Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
2016 wird die Liste der vorsteuerabzugsfähigen Autos wieder deutlich länger, fallen doch nun auch Elektro-Autos darunter. Klassische Vans gibt es indes nur noch drei und hier gilt es einen prüfenden Blick auf die Total Cost of Ownership (TCO) zu werfen, ob man nicht mit einem klassischen Kombi besser bedient ist.
Zu Beginn ein kurzer Exkurs ins Steuerrecht. Zum Thema "Vorsteuerabzug" ist festzuhalten, dass nicht alle Unternehmerüberhaupt den vollen Vorsteuerabzug geltend machen können. Jene Fahrzeugmodelle, die bereits bisher abzugsfähig waren, werden dies auch nach der Steuerreform 2016 sein. Darunter fallen neben den Fahrzeugen, die wir auf den kommenden Seiten aufgelistet haben, klarerweise auch weiter Nutzfahrzeugewie etwa Kastenwagen oder Fiskal-Lkw.
Handelt es sich um einen Pkw/Kombi, so liegt die als Luxustangente bezeichnete Obergrenze bei 40.000 Euro brutto, Rabatte oder Förderungen dürfen vom Listenpreis abgezogen werden. Werden die 40.000 Euro überschritten, so ist der darüberliegende Teil ebenso zu versteuern, wie aliquot auch die laufenden Ausgaben. Beispiel: Kostet das Fahrzeug 60.000 Euro brutto, so kann dennoch nur die Vorsteuer von 40.000 Euro (maximal 6.667 Euro) geltend gemacht werden. Und auch die laufenden Kosten lassen sich nur zu zwei Drittel absetzen, das letzte Drittel muss normal versteuert werden.
Vorsteuerabzug nicht uneingeschränkt sinnvoll
Nach wie vor liegt so manche Firma beziehungsweise der für die Firmenautos Verantwortliche dem Trugschluss auf, dass ein Van mit Vorsteuerabzug in jedem Fall günstiger kommt, als einer ohne. Nun, zunächst gilt es einmal den Platzbedarf zu klären. Wird das größere Kofferraumvolumen von Galaxy, Alhambra oder Sharan benötigt, dann führt ohnedies kein Weg daran vorbei. Ebenso, wenn der Mitarbeiter das Auto privat nutzen darf und es für die Familie benötigt. Wobei vor allem die Mitarbeiter hier besondere Vorsicht walten lassen sollten. Schließlich liegen viele Vans über der für den 1,5-prozentigen Sachbezug gültigen Grenze von 130 Gramm CO2/km, was im Jahr schnell 1.000 Euro netto und mehr kosten kann.
Auch bei den Motorisierungen, bei denen sich die Grenze haarscharf ausgeht, ist besondere Sorgfalt gefragt. Bereits eine größere Bereifung und der dadurch verursachte Mehrverbrauch kann genügen, den CO2-Ausstoß von zum Beispiel 129 auf 131 Gramm CO2 km zu erhöhen. Da vor allem die gern genommenen höheren Ausstattungsstufen solche Räder oftmals serienmäßig mitbringen, kann man schnell in die Bredouille kommen.
Bei Privatnutzung nur eingeschränkter Vorsteuerabzug
Wer das Platzangebot oder die Variabilität eines Vans nicht benötigt, für den könnte der klassische Kombi vom Schlag eines VW Passat, Ford Mondeo oder Seat Leon ST eine Alternative zu den Großraumlimousinen der jeweiligen Marken sein. Trotz der Tatsache, dass diese Autos nicht vorsteuerabzugsfähig sind, kommen sie unterm Strich günstiger. Erst recht wenn man neben den Total Cost of Ownership (TCO) auch die Tatsache berücksichtigt, dass bei Privatnutzung des Autos der Vorsteuer-Vorteil beinahe zunichte gemacht wird. (Siehe Rechenbeispiel auf der rechten Seite) Und die 130-Gramm-CO2-Grenze schaffen die Kombis zumeist ebenfalls mit links.
Pkw-Ableger leichter Nutzfahrzeuge als Alternative
Zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt man mit vielen Pkw-Varianten von leichten Nutzfahrzeugen wie etwa dem VW Caddy, dem Fiat Doblo oder dem Renault Kangoo. Neben dem Vorsteuerabzug bleiben viele Motorisierungen unter 130 Gramm CO2/km, womit der niedrigere Sachbezug von 1,5 Prozent zum Tragen kommt. Da diese Fahrzeuge auch vom Anschaffungspreis her günstiger als Vans sind, spart der Mitarbeiter gleich doppelt. Nachteil: Einige Komfort-und Sicherheitsfeatures sind in dieser Klasse nicht erhältlich.
Bei Pickups profitiert das Unternehmen von NoVA-Befreiung und Vorsteuerabzug, aufgrund des höheren Verbrauchs kommt der niedrigere Sachbezug hier aber nicht zur Anwendung.
Vorsteuerabzug für Elektroautos bis max. 80.000 Euro
Neu in die Kategorie der vorsteuerabzugsfähigen Fahrzeuge werden 2016 die Elektrofahrzeuge - der Gesetzgeber spricht von Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km -aufgenommen. Allerdings nur dann, wenn diese ausschließlich elektrisch betrieben werden, Range-Extender sind hier zum Beispiel ausgenommen. Langsam, aber sicher, kommen dieElektroautos auch wirtschaftlich in Regionen, wo sie im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen wirtschaftlich darstellbar sind. Tesla-Interessenten aufgepasst: Überschreiten die Anschaffungskosten (abzüglich Rabatt und Förderung) 80.000 Euro, so ist das gesamte (!) Fahrzeug nicht mehr vorsteuerabzugsfähig. Immerhin bleibt der Sachbezug in jedem Fall bei Null, egal was das Elektroauto kostet.
Überblick: Vorsteuerabzugsfähige Pkw
Vans
Die Zahl der vorsteuerabzugsfähigen Großraumlimousinen beziehungsweise Vans ist in den letzten Jahren stark gesunken. Einige Hersteller bieten die Fahrzeuge nicht mehr an, andere werden ob der veränderten Bauform (z. B. Renault Espace) nicht mehr von der Finanz akzeptiert. Aktuell sind es mit Ford Galaxy, Seat Alhambra und VW Sharan gerade noch drei Autos in diesem Segment. Achtung: Je nach Motorisierung und Ausstattung (Rädergröße!) wird die Grenze von 130 Gramm CO2/km überschritten.
Pkw-Varianten leichter Nutzfahrzeuge
Im Hinblick auf die neue Sachbezugsgrenze, die sich ab einem CO2-Ausstoß von 131 g/km von 1,5 auf 2,0 Prozent erhöht, könnten die Pkw-Varianten kompakter Nutzfahrzeuge auf verstärktes Interesse stoßen. Das Platzangebot ist zumeist noch größer als bei den Vans, der niedrigere Preis ist ein weiteres Argument. Abstriche muss man mitunter beim Komfort und einigen Ausstattungsfeatures machen, die es in dieser Fahrzeugklasse nicht gibt.
Elektroautos
Bis dato sind die Zulassungszahlen der E-Autos auf niedrigem Niveau dahingeplätschert. Ab 2016 sind diese Fahrzeuge (nur rein elektrisch, kein Range-Extender oder Hybrid) nicht nur vorsteuerabzugsfähig, sondern auch vom Sachbezug befreit. Die Auswahl wird jährlich größer, mittlerweile gibt es für unterschiedliche Anforderungen und Bedürfnisse den passenden Stromer. Voraussetzung ist und bleibt natürlich die Praxistauglichkeit, im klassischen Außendienst wird die Reichweite zu gering sein.
Pickups
Aus Sicht des Unternehmers profitiert man bei einem Pickup gleich doppelt. Zum einen ist - da als Lkw eingestuft - keine NoVA fällig, zum anderen gilt der Vorsteuerabzug. Aus Sicht des Mitarbeiters ist kein wirklicher Vorteil gegeben. Die 130-Gramm-Grenze ist mit den Pickups nicht zu knacken, der niedrigere Sachbezug in Höhe von 1,5 Prozent somit in weiter Ferne. Aufgrund der im Vergleich zu klassischen SUV niedrigeren Anschaffungskosten kann ein Pickup dennoch Sinn machen.
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