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Euro 7-Grenzwerte: Abschwächung erwartet

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Photo by Craige McGonigle on Unsplash

Wie aus einem internen Papier der EU-Kommission hervor geht, dürften die Abgasgrenzwerte für die bevorstehende EU-7-Abgasnorm doch nicht so streng ausfallen wie von vielen befürchtet. Konkrete Zahlen fehlen noch. Eine Richtung ist aber schon erkennbar.

Bislang war die Causa EU 7 so, dass Grenzwerte vor allem für NOx und Feinstaub dermaßen streng festgesetzt würden, dass sie von praktisch keinem Verbrennungsmotor mehr einzuhalten gewesen wäre. Somit wären theoretisch zwar weiterhin Wärmekraftmaschinen erlaubt gewesen. In der Praxis wäre diese Regelung aufgrund der unmöglichen technischen Umsetzbarkeit aber einem Verbot von Benzin und Diesel sehr nahe gekommen. Nun aber – so scheint es – dürfte die EU Kommission zurückrudern.

Aus einem internen Deokument geht hervor, dass die Diskussionen um die tatsächlichen Grenzwerte noch nicht abgeschlossen sind. Sprich: Die exakten Zahlen, wie viel Stickoxide, Feinstaub, CO2 etc. ein Schüttelhuber ausstoßen darf, stehen doch noch nicht fest. Es wird aber gemunkelt, dass man sich sehr stark an den Daten für Benzinmotoren der EU-6-Norm orientieren wird. Das heißt auf gut Deutsch: Eben jene Benziner dürften dank Otto-Partikelfilter praktisch ohne Änderung zukunftstauglich sein. Für Selbstzünder hingegen stellt diese neue Regelung eine leichte Verschärfung dar, vor allem im Bereich der NOx. Hier wird es also definitiv zu weiteren Maßnahmen seitens der Hersteller bedürfen.

Und Transporter? Da die Grenzwertregelung für Nfz ja immer ein wenig anders ist, könnten hier vor allem die kleinsten und leichtesten Kastenwagen sogar die erlaubten Werte unterschreiten und einen Bonus abstauben. Schwerere Exemplare hingegen werden sich schwer tun, mit stärkeren Motoren noch im Toleranzbereich zu landen.

Zudem plant Brüssel, nicht nur eine EU-7-Norm einzuführen.
So ist die 7+-Norm für Fahrzeuge konzipiert, die zehn Prozent weniger Schadstoffe als erlaubt emittieren, oder dessen Batterielebensdauer um zehn Prozent besser ist.
7A gilt indes für Fahrzeuge, die ein adaptierbares Abgasreinigunssystem haben, mit dem zum Beispiel in Umweltzonen die Emissionen weiter gesenkt werden können.
7G ist für Hybridmodelle konzipiert, die über eine Standortbestimmung verfügen und dadurch in Umweltzonen automatisch auf reinen Strombetrieb umswitchen.
Zudem können Hersteller die einzelnen Unterkategorieren auch kombinieren.

Ob und warum die Kommission von ihrem ursprünglichen Plan abgewichen ist und nun doch realistischere Vorgaben realisieren möchte, kann natürlich nicht eindeutig gesagt werden. Für manche ist ein Intervenieren der Autoindustrie genau so möglich wie die Tatsache, dass für viele Zwecke ein Verbrennungsmotor derzeit nach wie vor die schlauere Lösung ist. Zudem gilt das Thema so oder so als ein zeitlich limitiertes, da man ab 2035 ohnehin plant, keine Fahrzeuge mit Diesel- oder Benzinmotor mehr neu zum Verkehr zulassen zu wollen.

Die Beschlussfassung ist nach heutigem Wissensstand für den 9. November angesetzt. In Kraft treten kann die neue Abgasnorm frühestens 2025.

 

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