Haftpflichtversicherung

Zu den Pflichten des Fuhrparkbetreibers gehört es, die Autos gegen alle dem Leasingnehmer erforderlich erscheinenden Risiken auf eigene Kosten zu versichern. Da der Leasinggeber juristischer Eigentümer bleibt, muss der Leasingnehmer dies der Versicherung melden.


<< Geschlossene Abrechnung <<         >> IFRS/IAS >>

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK