Geschlossene Leasingverträge beinhalten eine kilometerbezogene Maximallaufleistung. Wird dieser Wert überschritten, können dem Leasingnehmer zusätzliche Kosten entstehen (Ersatz für Mehrkilometer). Wird die vereinbarte Kilometerleistung nicht erreicht, werden die Minderkilometer voll oder bis zu einer gewissen Grenze rückerstattet.
Kommende Veranstaltungen
© 2024 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia