Mängelrüge
Liegen Mängel am Leasingfahrzeug vor, so ist der Lieferant zu rügen. Leasingunternehmen übertragen diese Geltendmachung an den Leasingnehmer. Der Lieferant ist verpflichtet, diese Mängel innerhalb der Garantie- beziehungsweise Gewährleistungszeit zu beheben.