Liegen Mängel am Leasingfahrzeug vor, so ist der Lieferant zu rügen. Leasingunternehmen übertragen diese Geltendmachung an den Leasingnehmer. Der Lieferant ist verpflichtet, diese Mängel innerhalb der Garantie- beziehungsweise Gewährleistungszeit zu beheben.

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