Optionsrecht
Das Optionsrecht räumt dem Leasingnehmer das Recht ein, das Leasingobjekt am Vertragsende zu einem vordefinierten Preis, meist zum Restbuchwert, zu erwerben.
Das Optionsrecht räumt dem Leasingnehmer das Recht ein, das Leasingobjekt am Vertragsende zu einem vordefinierten Preis, meist zum Restbuchwert, zu erwerben.
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