Test: BMW i5 Touring
Der BMW 5er Touring erfreut sich in Unternehmen großer Beliebtheit, nun gibt es den edlen Bayern auch vollelektrisch und...
Was umfasst eine Verordnung nur zum Thema Kraftstoffe? Mehr als man sich vorstellen würde.
Die KVO legt Qualität von Kraftstoffen und nachhaltige Verwendung von Biokraftstoffen fest. Konkret bedeutet das, dass in dieser Verordnung auf Gesundheits- und Umweltaspekten beruhende technische Spezifikationen für Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge sowie Substitutionsregelungen und Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe festgelegt und ein Ziel für die Minderung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen gesetzt werden. Neben all den Spezifikationen, Prüfverfahren und Kennzeichnungen ist aber auch vermerkt, wie hoch der Anteil an biologischen Kraftstoffen sein muss. Konkret: „Ab dem 1. Jänner 2020 haben die Substitutionsverpflichteten zumindest 0,5 Prozent der Energiemenge des gesamten von der Substitutionsverpflichteten oder vom Substitutionsverpflichteten im Bundesgebiet in den verbrauchsteuerrechtlichen freien Verkehr gebrachten oder verwendeten fossilen Kraftstoffs pro Jahr durch Kraftstoffe aus Rohstoffen zu substituieren.“ Dieser Anteil wird in den nächsten Jahren kontinuierlich angehoben.
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