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EU einigt sich auf CO2-Standards für Lkw und Busse

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Sowohl EU-Parlament als auch EU-Rat mussten für vorläufige Einigung Kompromisse in Sachen CO2-Reduktion und Dauer eingehen. E-Fuels sind noch nicht vom Tisch, aber auch noch nicht beschlossen.

Quasi im Eilverfahren einigte sich das EU-Parlament und der EU-Rat, mit den Vertretern der Mitgliedsstaaten, bezüglich neuer CO2-Standards für Lkw und Busse. Sofern die vorläufige Einigung, die noch einige Schritte durchlaufen muss, angenommen wird, müssen die CO2-Flottenemissionen von Lkw über 7,5 Tonnen und Reisebussen ab 2030 um 45 Prozent, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent gesenkt werden.

Diese Zielvorgaben entsprechend jenen, die die EU-Kommission bereits im Februar 2023 vorgelegt hatte. Die Kompromisse stecken jedoch im Detail. So setzte sich der EU-Rat bei den Stadtbussen durch. Ursprünglich wollte das Parlament, dass ab 2030 nur noch emissionsfreie Stadtbusse zugelassen werden dürfen. In den Verhandlungen wurde nun aber 2035 als Ziel für die hundertprozentige CO2-Reduktion festgelegt. Fünf Jahre zuvor, also 2030, solle sie aber bereits bei 90 Prozent liegen.

Komplettes Verbrenner-Aus beim Lkw vom Tisch
Die EU-Ratsmitglieder haben den Vorschlägen von Kommission und Rat zugestimmt, damit gab es keine Änderungen und selbst die Zwischenziele für 2030 und 2035 wurden bestätigt. Zeitgleich heißt das aber auch, dass das komplette Verbrenner-Aus für Lkw vom Tisch ist. Der politische Kompromiss sieht vor, dass es auf EU-Ebene eben eine Reduktion um 90 Prozent im Vergleich zu 2005 geben muss.

Diese Reduktion wird jedoch nicht nur durch effizientere Verbrenner zu erreichen sein. Die Elektrifizierung im Lkw-Bereich muss bis 2040 also deutlich an Fahrt aufnehmen, um die Ziele zu erreichen. Jedoch werden auch nach 2040 noch Diesel-Lkw und Reisebusse zugelassen werden können, sofern die Wettbewerbsfähigkeit durch Batterie-elektrische oder Brennstoffzellen-Antriebe nicht gegeben ist.

Kritik kommt vom Europäischen Automobilherstellerverband (ACEA). Man unterstütze zwar "voll und ganz die ehrgeizige Dekarbonisierungsagenda", doch wie Generaldirektorin Sigrid de Vries erklärt, braucht es dafür "elektrische Lade- und Wasserstoffinfrastrukturen, umfassende Kohlenstoffpreisregelungen und sinnvolle Unterstützungsmaßnahmen für Verkehrsunternehmen, damit diese schnell investieren können". Die Generaldirektorin ist davon überzeugt, dass die Hersteller ihren Beitrag leisten, doch es wird auch um die Fähigkeit der Kunden gehen, in neue Fahrzeuge zu investieren. 

Was passiert mit E-Fuels?
Für CO2-neutrale Kraftstoffen, sprich E-Fuels, hat sich die EU eine Hintertür offen gelassen. So soll die Kommission im Jahr 2027 die Rolle einer Methodik für die Registrierung schwerer Nutzfahrzeuge prüfen, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden.

Da der Nutzen und die Anwendung also noch geprüft werden, sind die E-Fuels als Alternative zur Elektrifizierung noch nicht ganz vom Tisch. Beschlossene Sache sind sie aber ebenfalls noch nicht.

Kritik gibt es dafür vom Lobbyverband der Mineralölindustrie eFuel Alliance. Dass der Nutzen erst 2027 evaluiert werden soll, ist für den Verband ein "verschieben" in die Zukunft und damit ein klares Signal für einen "All-Electric" ansatz der EU. Für Ralf Diemer, CEO der eFuel Allience ist das ein falsches Signal. Er sieht darin die Logistikbranche dazu gezwungen, sich ins Ungewisse zu stürzen, denn "Bislang könnten batteriebetriebene LKW oder Fahrzeuge mit Brennstoffzellen tägliche Fahrleistungen zwischen 500 und 1000 Kilometern nicht abdecken. Ferner besteht weder europaweit ein flächendeckendes, für LKW notwendiges, Megawatt-Ladenetz, noch ist dieses in greifbarer Nähe".

Für den Lobbyisten brauche es klare Perspektiven und mehrere Technologiepfade, um "die Operabilität unseres Logistiksektors zu sichern".

Ausnahmen bestätigen die Regeln
Zu allen Beschlüssen gibt es natürlich auch Ausnahmeregelungen. So sind zum Beispiel Blaulichtorganisationen, Bundesheer aber auch Fahrzeuge für die medizinische Versorgung, öffentliche Ordnung sowie Katastrophenschutz von den Bestimmungen ausgenommen. Zudem gilt für Kleinserienhersteller und Fahrzeuge im Bergbau, Land- oder Forstwirtschaft ebenfalls eine Ausnahme.

Eine separate Regelung gibt es für Abfallsammelfahrzeuge oder Betonmischfahrzeuge. Diese sollen erst ab 2035 in den Geltungsbereich der neuen CO2-Standards fallen. Das Zwischenziel bis 2030 (-40 Prozent) greift hier also nicht. Das Ziel der Reduktion um 60 Prozent bis 2035 gilt aber auch für diese Fahrzeuge.

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