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Die Sache hat (k)einen Haken

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Wer die Nutzlast seines Firmenautos erweitern möchte, greift meist zu einem Anhänger. Wir werfen einen Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen und die Möglichkeiten einer Zusatzausbildung.

Wenn die maximale Nutzlast des Firmenfahrzeuges nicht ausreicht, dann kommt meistens ein Anhänger ins Spiel. Neben der dafür nötigen Anhängerkupplung - Infos dazu auf den beiden vorigen Seiten - und dem passenden Hänger sollte man sich aber auch mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen. Leichte Anhänger dürfen bereits mit dem normalen Führerschein der Klasse B gezogen werden,so das Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 Kilo nicht überschreitet und das Gewicht des Anhängers nicht höher als jenes des Zugfahrzeuges ist.

Code C96 oder gleich BE?

So weit, so gut, kommt man damit nichtüber die Runden, ist eine spezielle Ausbildung vonnöten. Ab 19. Jänner 2013 gibt es eine neue Führerscheinrichtlinie (siehe auch Seite 8), die es unter anderem ermöglicht, nach einer siebenstündigen Theorie-und Praxisausbildung (Code 96) das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger auf 4.250 Kilo anzuheben. Seit einigen Jahren gibt es bereits die Führerscheinklasse BE, die ebenfalls mittels einer Zusatzausbildung - im Gegensatz zum Code 96 allerdings mit einer Prüfung verbunden -erworben werden kann. Die Flexibilität des Gespannfahrens ist dann noch einmal deutlich größer, erlaubt sind Anhänger bis zu 3.500 Kilo, das momentane Gewicht des Anhängers darf allerdings das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Das Gesamtgewicht des Gespanns ist hier nicht relevant. Möchte man Anhänger mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ziehen - etwa bei Minisattelzügen - benötigt man den Führerschein C1+E.

Vorteil Geländewagen

Noch mehr an den Haken nehmen kann, wer ein geländegängiges Zugfahrzeug vor die Deichsel spannt. Hier darf das aktuelle Gesamtgewicht nicht größer als das 1,5-fache des höchst zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges betragen. Dies gilt für Geländefahrzeuge mit Allradantrieb und stabilem Leiterrahmen, die Anhängekupplung muss am hinteren Querträger montiert sein. In der Zulassungsbescheinigung werden diese Fahrzeuge als "Klasse: M1G, N1G" ausgewiesen.

Tempolimits

Was die Tempolimits be-trifft, fällt man übrigensins gleiche Schema wie40-Tonnen-Züge. 50 km/him Ortsgebiet, 70 km/h auf Freilandstra-ßen und 80 km/h auf Autobahnen. Achtung: Reichtbei diesen Gespannen im privaten Bereich die normale Vignette beim Zugfahrzeug noch aus, ist bei gewerblicher Nutzung eines Gespanns (Zugfahrzeug als Lkw N1 typisiert)mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500Kilo ein digitaler Fahrtenschreiber notwendig.

Keine Angst vor der Prüfung

Die Angst vor der für die Klasse BE notwendigen Prüfung ist üb-rigens unbegründet. Zum einen wird das Grundwissen derKlasse B vorausgesetzt und zum anderen ist der B-Führerschein auch dann nicht in Gefahr, wenn man die Prüfung nichtauf Anhieb bestehen sollte. Nach der Anmeldung bei der Fahr-schule Ihres Vertrauens ist zunächst eine ärztliche Untersu-chung notwendig, theoretisch benötigen jene Personen, dieihren Führerschein vor 1973 gemacht haben auch einen Erste-Hilfe-Kurs

Drei Theorie-und vier Praxiseinheiten

Der Theoriekurs dauert drei Stunden, für die theoretische Prüfung genügt es, rund 100 Fragen zu lernen. Der Computer wählt daraus dann 20 aus, die man innerhalb von 30 Minuten zu 80 Prozent richtig beantworten muss. Die praktische Mindestausbildung beträgt vier Fahrlektionen, für Personen ohne Anhänger-Erfahrung ist die eine oderandere Zusatzstunde empfehlenswert. Die praktische Prüfung besteht aus vier Teilen, den Sicherheitskontrollen vor der Fahrt, Fahrübungen im Langsamfahrbereich, mindestens 25 Minuten Fahrt im Verkehr und einer Abschlussbesprechung.

Überschaubare Kosten

Die Ausbildung ist beim Code 96 und BE ident und kostet je nach Fahrschule zwischen 400 und 600 Euro. Entscheidet man sich (sinnvollerweise) gleich für die Klasse BE mit deutlich größerem Umfang, betragen die zusätzlichen Kosten für die Behörde und die Prüfung in etwa 250 Euro. (STS)

Tipps und Tricks zum Hängerbetrieb

Fahrverhalten anpassen

Gerade wenn der Anhänger beladen ist, muss man sich aufein verändertes Fahrverhalten einstellen. Das Gespann ver-hält sich nicht zuletzt auf-grund eines höherenSchwerpunktes anders,Vorsicht ist beim Überho-len und in Kurven geboten.Je nach Beladung nimmtder Bremsweg mehr oderweniger deutlich zu.

Luftdruck prüfen

Eine regelmäßige Überprü-fung des Luftdrucks derAnhängerreifen ist unum-gänglich. Ist der Druck zuniedrig, leidet die Spursta-bilität, im schlimmsten Fallkann es zu einem Reifen-schaden und in Folge zueinem Unfall kommen.

Beleuchtungs-Check

Auch die Beleuchtung des Anhängers muss vor Fahrtantrittgeprüft werden. Ist man allein mit dem Gespann unterwegs,kann man sich zur Überprüfung der Bremslichter einfacherHilfsmittel (siehe unten) bedienen.

Achtung Seitenwind!

Je höher der Aufbau des Anhängers, desto größer istauch die Angriffsfläche für Windböen. Bei windigem Wetter sollte man noch defensiver fahren,auch bei der Vor-beifahrt an Lkws ist er-höhte Vorsichtgeboten.BeladungUm das Fahrverhalten nichtnegativ zu beeinflussen und die erlaubte Stützlast amZugfahrzeug nicht zu überschreiten, ist eine ord-nungsgemäße Beladungund Verzurrung immenswichtig. Tipps dazu findetman u. a. auf www.sicher-transportieren.at •

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