Wer die Nutzlast seines Firmenautos erweitern möchte, greift meist zu
einem Anhänger. Wir werfen einen Blick auf die gesetzlichen
Bestimmungen und die Möglichkeiten einer Zusatzausbildung.
Wenn die maximale Nutzlast des Firmenfahrzeuges nicht ausreicht, dann
kommt meistens ein Anhänger ins Spiel. Neben der dafür nötigen
Anhängerkupplung - Infos dazu auf den beiden vorigen Seiten - und dem
passenden Hänger sollte man sich aber auch mit den rechtlichen
Grundlagen vertraut machen. Leichte Anhänger dürfen bereits mit dem
normalen Führerschein der Klasse B gezogen werden,so das
Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 Kilo nicht überschreitet und das
Gewicht des Anhängers nicht höher als jenes des Zugfahrzeuges ist.
Code C96 oder gleich BE?
So weit, so gut, kommt man damit nichtüber die Runden, ist eine
spezielle Ausbildung vonnöten. Ab 19. Jänner 2013 gibt es eine neue
Führerscheinrichtlinie (siehe auch Seite 8), die es unter anderem
ermöglicht, nach einer siebenstündigen Theorie-und Praxisausbildung
(Code 96) das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger
auf 4.250 Kilo anzuheben. Seit einigen Jahren gibt es bereits die
Führerscheinklasse BE, die ebenfalls mittels einer Zusatzausbildung -
im Gegensatz zum Code 96 allerdings mit einer Prüfung verbunden
-erworben werden kann. Die Flexibilität des Gespannfahrens ist dann
noch einmal deutlich größer, erlaubt sind Anhänger bis zu 3.500 Kilo,
das momentane Gewicht des Anhängers darf allerdings das höchste
zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Das
Gesamtgewicht des Gespanns ist hier nicht relevant. Möchte man
Anhänger mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5
Tonnen ziehen - etwa bei Minisattelzügen - benötigt man den
Führerschein C1+E.
Vorteil Geländewagen
Noch mehr an den Haken nehmen kann, wer ein geländegängiges
Zugfahrzeug vor die Deichsel spannt. Hier darf das aktuelle
Gesamtgewicht nicht größer als das 1,5-fache des höchst zulässigen
Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges betragen. Dies gilt für
Geländefahrzeuge mit Allradantrieb und stabilem Leiterrahmen, die
Anhängekupplung muss am hinteren Querträger montiert sein. In der
Zulassungsbescheinigung werden diese Fahrzeuge als "Klasse: M1G, N1G"
ausgewiesen.
Tempolimits
Was die Tempolimits be-trifft, fällt man übrigensins gleiche Schema
wie40-Tonnen-Züge. 50 km/him Ortsgebiet, 70 km/h auf Freilandstra-ßen
und 80 km/h auf Autobahnen. Achtung: Reichtbei diesen Gespannen im
privaten Bereich die normale Vignette beim Zugfahrzeug noch aus, ist
bei gewerblicher Nutzung eines Gespanns (Zugfahrzeug als Lkw N1
typisiert)mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von über
3.500Kilo ein digitaler Fahrtenschreiber notwendig.
Keine Angst vor der Prüfung
Die Angst vor der für die Klasse BE notwendigen Prüfung ist üb-rigens
unbegründet. Zum einen wird das Grundwissen derKlasse B vorausgesetzt
und zum anderen ist der B-Führerschein auch dann nicht in Gefahr,
wenn man die Prüfung nichtauf Anhieb bestehen sollte. Nach der
Anmeldung bei der Fahr-schule Ihres Vertrauens ist zunächst eine
ärztliche Untersu-chung notwendig, theoretisch benötigen jene
Personen, dieihren Führerschein vor 1973 gemacht haben auch einen
Erste-Hilfe-Kurs
Drei Theorie-und vier Praxiseinheiten
Der Theoriekurs dauert drei Stunden, für die theoretische Prüfung
genügt es, rund 100 Fragen zu lernen. Der Computer wählt daraus dann
20 aus, die man innerhalb von 30 Minuten zu 80 Prozent richtig
beantworten muss. Die praktische Mindestausbildung beträgt vier
Fahrlektionen, für Personen ohne Anhänger-Erfahrung ist die eine oderandere Zusatzstunde empfehlenswert. Die praktische Prüfung besteht
aus vier Teilen, den Sicherheitskontrollen vor der Fahrt, Fahrübungen
im Langsamfahrbereich, mindestens 25 Minuten Fahrt im Verkehr und
einer Abschlussbesprechung.
Überschaubare Kosten
Die Ausbildung ist beim Code 96 und BE ident und kostet je nach
Fahrschule zwischen 400 und 600 Euro. Entscheidet man sich
(sinnvollerweise) gleich für die Klasse BE mit deutlich größerem
Umfang, betragen die zusätzlichen Kosten für die Behörde und die
Prüfung in etwa 250 Euro. (STS)
Tipps und Tricks zum Hängerbetrieb
Fahrverhalten anpassen
Gerade wenn der Anhänger beladen ist, muss man sich aufein
verändertes Fahrverhalten einstellen. Das Gespann ver-hält sich nicht
zuletzt auf-grund eines höherenSchwerpunktes anders,Vorsicht ist beim
Überho-len und in Kurven geboten.Je nach Beladung nimmtder Bremsweg
mehr oderweniger deutlich zu.
Luftdruck prüfen
Eine regelmäßige Überprü-fung des Luftdrucks derAnhängerreifen ist
unum-gänglich. Ist der Druck zuniedrig, leidet die Spursta-bilität,
im schlimmsten Fallkann es zu einem Reifen-schaden und in Folge
zueinem Unfall kommen.
Beleuchtungs-Check
Auch die Beleuchtung des Anhängers muss vor Fahrtantrittgeprüft
werden. Ist man allein mit dem Gespann unterwegs,kann man sich zur
Überprüfung der Bremslichter einfacherHilfsmittel (siehe unten)
bedienen.
Achtung Seitenwind!
Je höher der Aufbau des Anhängers, desto größer istauch die
Angriffsfläche für Windböen. Bei windigem Wetter sollte man noch
defensiver fahren,auch bei der Vor-beifahrt an Lkws ist er-höhte
Vorsichtgeboten.BeladungUm das Fahrverhalten nichtnegativ zu
beeinflussen und die erlaubte Stützlast amZugfahrzeug nicht zu
überschreiten, ist eine ord-nungsgemäße Beladungund Verzurrung
immenswichtig. Tipps dazu findetman u. a. auf
www.sicher-transportieren.at •