Sowohl Zulassungsbesitzer, Lenker und Verlader sind für die
Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zur Ladungssicherung
verantwortlich. Dabei ist es egal, ob ein kleiner Kastenwagen, ein
großer Transporter oder ein Lkw beladen wird.
Ladungssicherung ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um
Unfälle mit schweren Folgen zu verhindern. Dass sie nicht immer
ernstgenommen wird und Ladegut viel zu häufig ungesichert
transportiert wird, veranschaulichen die rund 500 bis 600 Anrufer pro
Jahr, die beim Ö3-Verkehrsfunk Gegenstände melden, die auf der
Fahrbahn herumliegen.
Geteilte Verantwortung Dem Gesetzgeber ist die Gefahr von schlampiger
oder fehlender Ladungssicherung bestens bewusst, weshalb sich die
gesetzlichen Regelungen betreffend Ladungssicherung in der
Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Kraftfahrgesetz (KFG) sowie im
Führerscheingesetz (FSG) wiederfinden. Dazu müssen etwa weitere zehn
Normen und 20 Richtlinien für technische Standards von den
Unternehmen befolgt werden. Auf eine Aufzählung der einzelnen
Paragraphen und die Wiedergabe der genauenFormulierung muss an
dieser Stelle aus Platzgründen verzichtet werden, fix ist jedoch,
dass sich der Zuständigkeitsbereich -und damit auch die rechtliche
Verantwortung -für ordnungsgemäße Ladungssicherung zwischen
Fahrzeughalter, Anordnungsbefugtem (Disponent, Staplerfahrer,
Lagerleiter etc.) und Fahrer aufteilt. Es empfiehlt sich also immer,
wenn man beruflich mit Ladungssicherung zu tun hat, für die
ordnungsgemäße Sicherung Sorge zu tragen, indem man eine
Ladungssicherungsanweisung erteilt. Dabei ist jedoch zu beachten,
dass die Haftung des Lenkers und Transporteurs dadurch nicht
aufgehoben wird, sondern weiterhin besteht.
Sicherheitsbewusstsein schaffen Weiters gilt der Grundsatz, dass vor
allem ein hohes Sicherheitsbewusstsein am Ausgangspunkt der
Transportkette -sprich beim Verladen des Transportguts durch einen
selbst oder durch geschulte Mitarbeiter - die Gefahr von
Unannehmlichkeiten mit Exekutivbeamten im Rahmen einer
Unterwegskontrolle sowie mögliche Strafzahlungen aufgrund
verwaltungsstrafrechtlicher, strafgerichtlicher oder zivilrechtlicher
Belange, die nach Unfällen und Vorkommnissen bei fehlender oder
unsachgemäßer Ladungssicherung auf die Firma beziehungsweise die
beteiligten Personen zukommen, verringern. Darüber hinaus ist esgänzlich egal, ob ein verblechter Kleinwagen, ein großer Kastenwagen,
ein Anhänger oder ein Lkw beladen wird: Grundsätzlich gelten nämlich
die gleichen Vorschriften zur Ladungssicherung -unabhängig, um
welches Fahrzeug es sich handelt. Lediglich die Sicherungsmittel
unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Ladungsgewichte.
(PSP)
"Grundsätzlich gelten die gleichen Vorschriften zur Ladungssicherung
- unabhängig, um welches Fahrzeug es sich handelt.