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Auch rechtlich absichern

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Sowohl Zulassungsbesitzer, Lenker und Verlader sind für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zur Ladungssicherung verantwortlich. Dabei ist es egal, ob ein kleiner Kastenwagen, ein großer Transporter oder ein Lkw beladen wird.

Ladungssicherung ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um Unfälle mit schweren Folgen zu verhindern. Dass sie nicht immer ernstgenommen wird und Ladegut viel zu häufig ungesichert transportiert wird, veranschaulichen die rund 500 bis 600 Anrufer pro Jahr, die beim Ö3-Verkehrsfunk Gegenstände melden, die auf der Fahrbahn herumliegen.

Geteilte Verantwortung Dem Gesetzgeber ist die Gefahr von schlampiger oder fehlender Ladungssicherung bestens bewusst, weshalb sich die gesetzlichen Regelungen betreffend Ladungssicherung in der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Kraftfahrgesetz (KFG) sowie im Führerscheingesetz (FSG) wiederfinden. Dazu müssen etwa weitere zehn Normen und 20 Richtlinien für technische Standards von den Unternehmen befolgt werden. Auf eine Aufzählung der einzelnen Paragraphen und die Wiedergabe der genauenFormulierung muss an dieser Stelle aus Platzgründen verzichtet werden, fix ist jedoch, dass sich der Zuständigkeitsbereich -und damit auch die rechtliche Verantwortung -für ordnungsgemäße Ladungssicherung zwischen Fahrzeughalter, Anordnungsbefugtem (Disponent, Staplerfahrer, Lagerleiter etc.) und Fahrer aufteilt. Es empfiehlt sich also immer, wenn man beruflich mit Ladungssicherung zu tun hat, für die ordnungsgemäße Sicherung Sorge zu tragen, indem man eine Ladungssicherungsanweisung erteilt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Haftung des Lenkers und Transporteurs dadurch nicht aufgehoben wird, sondern weiterhin besteht.

Sicherheitsbewusstsein schaffen Weiters gilt der Grundsatz, dass vor allem ein hohes Sicherheitsbewusstsein am Ausgangspunkt der Transportkette -sprich beim Verladen des Transportguts durch einen selbst oder durch geschulte Mitarbeiter - die Gefahr von Unannehmlichkeiten mit Exekutivbeamten im Rahmen einer Unterwegskontrolle sowie mögliche Strafzahlungen aufgrund verwaltungsstrafrechtlicher, strafgerichtlicher oder zivilrechtlicher Belange, die nach Unfällen und Vorkommnissen bei fehlender oder unsachgemäßer Ladungssicherung auf die Firma beziehungsweise die beteiligten Personen zukommen, verringern. Darüber hinaus ist esgänzlich egal, ob ein verblechter Kleinwagen, ein großer Kastenwagen, ein Anhänger oder ein Lkw beladen wird: Grundsätzlich gelten nämlich die gleichen Vorschriften zur Ladungssicherung -unabhängig, um welches Fahrzeug es sich handelt. Lediglich die Sicherungsmittel unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Ladungsgewichte. (PSP)

"Grundsätzlich gelten die gleichen Vorschriften zur Ladungssicherung - unabhängig, um welches Fahrzeug es sich handelt.

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