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Ladeinfrastruktur: Österreich im Verzug?

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E-Mobilität ist und bleibt spannend -technologisch, marktspezifisch und vor allem politisch. Zum einen liegen hinsichtlich der Dekarbonisierung des Verkehrs von der Europäischen Union ambitionierte Zielsetzungen vor, zum anderen haben wir bei den nationalen Rahmenbedingungen noch viel Luft nach oben.

Gerade im Bereich der E-Ladeinfrastruktur und hier speziell hinsichtlich verbindlicher technischer Spezifikationen und Attribute ist Handlungsbedarf gegeben. Erst kürzlich hat Österreich eine entsprechende Rüge von der Europäischen Kommission bekommen und ist schließlich mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert.

 

Hindernisse beim Infrastrukturaufbau

 


Einige EU-Vorschriften zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Richtlinie 2014/94/EU) wurden im nationalen Strategierahmen nicht vollständig umgesetzt. Andere wie die IVS-Richtlinie (Richtlinie 2010/40/EU) wurden gar nicht beachtet. Schließlich zielen die Richtlinien darauf ab, die Interoperabilität im Bereich der Verkehrstelematik zu garantieren und einen gemeinsamen europaweiten Weg für den groß angelegten Aufbau von E-Ladestationen sowie Betankungsstationen für Erdgas und Wasserstoff zu schaffen, damit die Erdölabhängigkeit zu verringern und die Umweltbelastung durch den Verkehr zu minimieren. Also Österreich, kommin Fahrt!

 

Warten auf neues Bundesgesetz

 


Österreich hat auf das Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Errichtung von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe reagiert und ein neues Bundesgesetz ausgearbeitet. Der Entwurf dazu liegt vor, muss aber aus Expertensicht noch eingehend überarbeitet werden. Technische Spezifikationen, wie sie Austrian Mobile Power bereits im Jahr 2013 in einem Kriterienkatalog ausgearbeitet hat, werden auch seitens der Richtlinie 2014/94/EU empfohlen. Diese finden sich im aktuellen Gesetzesentwurf noch nicht. Ein Resultat wäre ein öffentliches Ladepunktregister mit einer einfachen Adressangabe, die die größtenteils verfügbaren und wesentlichen Informationen über Zugänglichkeit und Ladetechnik nicht bereitstellt. Es bleibt also abzuwarten, wie konkret und zielführend das neue Bundesgesetz die entsprechenden EU-Richtlinien umsetzt, notwendige technische Spezifikationen vorgibt und damit im Sinne der Nutzer handelt!

 

Ohne Nutzer keine Mobilitätswende

 


Eine nachhaltige Mobilitätswende braucht vor allem eines: die Akzeptanz der Bevölkerung. Private wie auch Unternehmer sollen sich keine Gedanken machen müssen, wie das E-Fahrzeug von A nach B und wieder retour kommt. Der allgegenwertigen Reichweitenangst wird das stetige Anwachsen von E-Ladepunkten entgegenwirken. Das allein schafft aber noch kein Vertrauen! Es braucht vor allem die Bereitstellung von Informationen über die öffentlich zugänglichen Ladepunkte: Neben der Standortangabe sind hier für den E-Fahrzeughalter Attribute wie Steckertyp, Anschlussleistung und Zugang unabdingbar. Auch die Preistransparenzist ein Thema. So ist es derzeit größtenteils nicht ersichtlich, wie viel ich für das Adhoc-Laden unterwegs monetär zu entrichten habe. Was hier so banal klingt, scheint in der Praxis an ihre Hürden zu stoßen.

 

Wichtige Informationen fehlen

 


Dass es nicht an der Technik liegt, zeigen die Online-Services von Firmen wie Smatrics, has.to.be und Enio oder von internationalen Plattformen wie intercharge, going electric und plugsurfing -nützliche Ladestellenverzeichnisse also, die hoffentlich auch Vorbildwirkung für das öffentliche Ladepunktregister der E-Control haben werden. Als offizielle Regulierungsbehörde hat sie das öffentliche Ladepunktregister zu führen. Für den Nutzer halt schade, dass aktuell lediglich über eine Meldepflicht der Ortsangabe des jeweiligen E-Ladepunkts gesprochen wird und damit die wirklich wichtigen Informationen fehlen werden. Gute Fahrt!

 

www.austrian-mobile-power.at

Disclaimer: Heimo Aichmaier, Geschäftsführer von Austrian Mobile Power, ist Mitglied der E-Mobilitätsexpertengruppe des Sustainable Transport Forums der Europäischen Kommission und Gründungsmitglied wie auch Vorstand der eMI3-Gruppe zur Etablierung der Interoperabilität von E-Mobilitätssystemen in Europa.

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