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NoVA-Erhöhung und Einführung auf leichte NFZ fix!

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© Parlamentsdirektion / Raimund Appel

Was sich bereits in den letzten Wochen abgezeichnet hat, wurde nun umgesetzt, das Parlament hat die NoVA-Änderungen abgesegnet, der Unmut der Wirtschaft ist entsprechend groß.

Dass die NoVA auf Pkw-Modelle laufend erhöht wird, ist man ja leider schon fast gewöhnt. Dass man die Normverbrauchsabgabe nun aber auch auf leichte Nutzfahrzeuge – also Arbeitsmittel – einhebt, ist nicht nur eine Unverschämtheit, sondern auch vom Timing her gesehen, ein Unding. Erst recht, wo viele Unternehmen aktuell gar noch nicht die Möglichkeit haben, auf elektrische Nutzfahrzeuge umzusteigen, weil die Reichweite oftmals nicht ausreicht, oder die Kosten noch höher sind.

Stellungnahmen zum jetzt durchgeführten Beschluss gibt es mehrere, vor allem natürlich seitens der Wirtschaft. Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich, bringt die Dinge auf den Punkt: "Die nun beschlossene NoVA-Anpassung hebt das Problem des Ausflaggens auf eine neue ungeahnte Ebene. Ich hoffe, die Regierung übernimmt dafür auch die Verantwortung, wenn etliche heimische Unternehmen aufgeben, Wertschöpfung und Arbeitsplätze verloren gehen", so Klacska. Denn schon jetzt seien vor allem Kleintransporteure einem ruinösen Wettbewerb aus den angrenzenden Nachbarländern ausgesetzt. Wenn die Normverbrauchsabgabe künftig auch für betrieblich genutzte Klein-Lkw gelten soll, werde die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen abermals geschwächt. Ein verstärktes Liefern von jenseits der Grenzen, sprich ein Ausflaggen, sei die Folge.

Enormer Schaden für Wirtschaftsstandort

"Die neue Regelung geht völlig am ursprünglichen Zweck der NoVA vorbei und schadet dem Wirtschaftsstandort enorm", kritisiert Klacska. Denn die NoVA wurde 1992 eingeführt, um die bis dahin geltende Luxus-Umsatzsteuer zu ersetzen. "Betrieblich genutzte leichte Nutzfahrzeuge wurden ausgenommen, da sie ja notwendige Betriebsmittel sind und alles andere als ein Luxusgut. Wir verstehen nicht, warum sie plötzlich mit horrenden Steuern belastet werden sollen", sagt der Bundesspartenobmann, der darauf hinweist, dass dies auch etliche andere Wirtschaftszweige trifft. Aus diesem Grund hatte sich Klacska – gemeinsam mit fünf anderen Bundesspartenobleuten – im Vorfeld des Nationalratsbeschlusses auch in einem offenen Brief (untenstehend zum Download) an die Politik gewandt.

Alternativen gibt’s nur selten, oft mit zu geringer Reichweite oder zu hohem Preis Ausgenommen von der NoVA bleiben nur elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Nutzfahrzeuge. Das Problem allerdings: "Diese Alternativen stehen im Nutzfahrzeugbereich noch nicht wirklich zur Verfügung, denn entweder es ist die Reichwerte zu gering, der Preis nicht wettbewerbsfähig oder die Herstellung von Schnellademöglichkeit für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erst in einigen Jahren möglich", schildet Klacska die aktuelle Situation.

Und er fasst zusammen: "Die NoVA-Anpassung trifft erstens die Falschen, weil die Unternehmer ihre Fahrzeuge als Betriebsmittel brauchen, und sie kommt zweitens viel zu früh. Dazu kommt, dass es sich um eine neuerliche Belastung für genau jene handelt, die im kommenden Jahr den sehnlichst erwarteten Corona-Impfstoff verteilen sollen. So geht man mit den viel zitierten Helden der Krise nicht um!"

Die ÖVP – einst Partei für Wirtschaftstreibende – sucht kleinlaut nach Ausreden. Der 2. Nationalratspräsident Karlheinz Kopf betonte, dass die "drastische Erhöhung" der NoVA ein schmerzvolles Zugeständnis der ÖVP an die Grünen sei, das "weh tut". Auch sein Fraktionskollege Peter Haubner sah dies ähnlich, denn in einer Koalition sei es "wie in einer Ehe", wo man auch den Partner Maßnahmen umsetzten lassen müsse, um langfristig bestehen zu können.

Nun wäre natürlich noch interessant zu wissen, welches "Tauschgeschäft" hinter dem NoVA-Zugeständnis steht...

Übergangsfrist bis 1. Juni 2021

Als schwacher Trost gilt eine Übergangsfrist bis 1. Juni 2021. Wer einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag hat, der vor diesem Stichtag abgeschlossen wurde, kann sein N1-Fahrzeug noch bis zum 1. November 2021 nach dem alten Regelwerk zulassen.

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Der Fuhrparkverband Austria hat in diesem Zusammenhang eine Umfrage gestartet und ruft zur zahlreichen Teilnahme auf. Zur Umfrage

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