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Akt der Datenfreiheit

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Photo by Luke Chesser on Unsplash

Die EU-Kommission hat ein Gesetz zur einheitlichen Regelung für Datennutzung vorgestellt.

Wer hat Zugriff auf vom Fahrzeug produzierte Daten, und welchen Einfluss hat man darauf? Ein lang diskutiertes Thema, bei dem kaum einer wirklich Durchblick hat, und das nun einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht hat. Die EU-Kommission hat den Data Act präsentiert, ein Gesetzestext, der einheitliche Regeln schaffen möchte, wie mit von smarten Geräten produzierten Daten umzugehen ist. „Der Data Act ist ein wichtiger erster Schritt, um einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang zu Daten aus dem Auto sicherzustellen. Diese Daten gehören dem Fahrzeughalter. Das entspricht unserer langjährigen Forderung“, sagt ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold.

Wer was sieht
Bei Autos geht es vor allem darum, dass auch freie Werkstätten Zugriff auf vom Fahrzeug produzierte Daten haben, die bis jetzt nur von den Herstellern selbst abgerufen werden können. Durch den Data Act soll somit der freie Wettbewerb im digitalen Markt gestärkt werden, und der Kunde sich infolge dessen die Betriebe aussuchen können, die die Reparaturen durchführen sollen. Dem nicht genug, ist zudem nach wie vor nicht geklärt, welche Daten eigentlich alle gesammelt werden, und welche davon weitergegeben werden dürfen. Schmerold: „Um den Autofahrern die Kontrolle über ihre Daten und die davon abhängigen Services zu geben, sollte schnellstmöglich auf EU-Ebene ein spezifischer rechtlicher Rahmen für den Zugang zu Fahrzeugdaten geschaffen werden.“ Eine mögliche Lösung für diese Problematik: die sogenannte Onboard Telematics Platform (S-OTP), mit der zertifizierte Dienstleister nach Zustimmung des Fahrzeughalters – zum Beispiel im Falle einer Panne oder einer Reparatur – direkt auf Daten im Fahrzeug zugreifen.

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