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Kryptowährungen im Fuhrpark?

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Der große Hype ist erst einmal nach den letzten, umfassenden Kurseinbrüchen wieder vorbei, dennoch sind Kryptowährungen augenscheinlich gekommen, um zu bleiben. Mehr noch: Ihre Einsatzgebiete wachsen kontinuierlich. Doch wie steht es um deren Verwendung im Fahrzeughandel?

2008 ging alles los. Satoshi Nakamoto – bis heute ist nicht klar, ob das überhaupt eine echt Person oder doch eine Personengruppe ist – veröffentlichte das Whitepaper für Bitcoin. Und obgleich der Anfang des damit einhergehenden Aufkommens und -steigens von Kryptowährungen, vom Klassiker Bitcoin bis hin zu „Spaßwährungen“ wie dem Meme-Coin Shiba Inu, mit dem aber auch schon viele Millionäre geworden sind, somit etwas unklar ist, so deutlich scheint doch deren Zukunft: Sie sind gekommen um zu bleiben. So gibt es mittlerweile nicht nur zahlreiche Tauschbörsen, „Krypto-Geld-Automaten“ und natürlich jede Menge Erwähnungen in der aktuellen Pop-Kultur, sondern vor allem auch mehr und mehr Anwendungsfälle im wirtschaftlichen Kontext … abseits von der Motivation zur Steuerhinterziehung, wofür die Währungen in offiziellen Stellen bis heute natürlich auch bekannt sind und dementsprechend keinen sonderlich guten Ruf genießen.

Aber ja: Man kann heute mit Kryptowährungen auch bereits Autos anschaffen, auch in Österreich. Bereits nach kurzer Recherche stießen wir auf zwei Händler, die sogar aktiv mit dieser Möglichkeit werben: Das Autohaus Carvista GmbH aus Theis und die Grünzweig Automobil GmbH aus Wr. Neudorf, beide in Niederösterreich. Bei letzteren wird die Verrechnung selbst durch einen Partner abgewickelt – ebenfalls ein Österreichisches Unternehmen: Salamantex aus Pixendorf im südlichen Tullnerfeld, die wiederum mit Qenta zusammenarbeiten, einem Payment Service Provider mit stolzen 20 Jahren Markterfahrung.

Für den Fuhrpark ist aber freilich die bloße Möglichkeit der Anschaffung eines KFZ via Kryptowährung nur die halbe Geschichte, die andere Hälfte ist die steuerliche und kaufmännische Komponente. Im Rahmen eines „Quasi-Bar-Geschäfts“ wäre hier zu erwähnen, dass der Kauf eines Gutes mit Kryptowährungen für das Gesetz „Gewinne aus Kryptobeständen“ darstellen. Immerhin wird aus einem für den Gesetzgeber „wertlosen“ Gut eines von Wert gemacht. Und dafür verlangt der Fiskus 27,5 Prozent Steuern; ebenso übrigens wenn man Kryptowährungen gegen FIAT, also beispielsweise Euro oder andere „echte“ Währungen, tauscht.

Nun ist ein Barkauf im Fuhrpark-Kontext ja aber ohnehin selten. Finanzierungsformen unterschiedlichster Coleur sind hier deutlich verbreiteter. Während allerdings für den Auto-Kauf mit alternativen Währungen schnell entsprechende Möglichkeiten zu finden waren, sieht es in Sachen Finanzierung gänzlich anders aus. Der Grund ist simpel: Je nach Land arbeiten Finanzierungsdienstleister, wie Leasinggeber, als Bank oder Finanzierungsinstitut im (teil-)reglementierten Bereich, stehen also unter anderem unter der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht. Und die wiederum, wie eingangs erwähnt, hat gegenüber Kryptowährungen nun einmal nicht unbedingt die positivste Grundeinstellung, schlicht weil damit viel Schindluder getrieben wird. Man begäbe sich also wohl in gefährliche Gewässer. Und das, so das Vernehmen, ohne nennenswerte Marktaussichten. Nachfrage besteht nämlich von Firmenseite offensichtlich nur eine recht geringe bis gar keine.

Das mag sich natürlich im Laufe der nächsten Jahre noch ändern – ebenso wie der Ruf und/oder die rechtliche Handhabung der Kryptowährungen an sich – doch aktuell ist die Antwort auf die Eingangsfrage somit eindeutig: Ein Kauf von Autos mit Bitcoin & Co. ist in Österreich schon heute möglich, im Fuhrpark-Kontext aber spielen Kryptowährungen ob des viel zu komplizierten und auch „risikoreichen“ Handlings in Hinblick auf FMA-Reaktionen, (noch?) keine Rolle.

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