Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Alle Eckpunkte, die laut EU auch in Österreich schon längst hätten umgesetzt werden müssen.
Eine EU-Richtlinie, die den CO2-Ausstoß einschränken soll und deren Maßnahmen. Kernziel ist für 2030 ein Anteil an erneuerbarer Energie von mindestens 32 Prozent am Mix.
• Regelungen für eine kostenwirksame und marktbasierte finanzielle Unterstützung für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen
• Mßnahmen für den Schutz von Förderregelungen vor Änderungen, die bestehende Projekte gefährden
• Koperationsmechanismen zwischen Mitgliedsstaaten der EU sowie zwischen Mitgliedsstaaten und Nicht-EU-Ländern
• Mßnahmen für die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (einschließlich zentraler Anlaufstellen, Fristen und Digitalisierung)
• Ein verbessertes Herkunftsnachweissystem, das auf alle erneuerbaren Energien ausgedehnt wird
• Bestimmungen, die es den Verbrauchern ermöglichen, ihren eigenen Strom zu erzeugen, einzeln oder als Teil von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, ohne übermäßige Einschränkungen
• Gestärkte EU-Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie, indem ihr Geltungsbereich auf alle aus Biomasse hergestellten Kraftstoffe ausgedehnt wird
Für den Verkehrssektor gibt es speziell definierte Ziele:
• Ein verbindliches Ziel von 14 Prozent mit einem spezifischen Teilziel für fortschrittliche Biokraftstoffe von 3,5 Prozent und eine Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe und die schrittweise Herabsetzung von Biokraftstoffen mit hohem Risiko, keine Emissionen einzusparen
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