Nur wer versteht, wovon gesprochen wird, kann auch mitreden. Deshalb
präsentiert Ihnen FLOTTE&Wirtschaft in den nächsten Ausgaben das
große Leasing-und Fuhrpark-ABC, in dem sämtliche Schlüsselwörter
verständlich erläutert werden. Teil 2: Von F wie
Fahrzeughalterhaftung bis L wie Liquiditätsbeschaffung.
F
Fahrzeughalterhaftung
Als Fahrzeughalter müssen die Fuhrparkbetreiber alle Pflichten der
Straßenverkehrsordnung, Unfallverhütung, Versicherungsbestimmungen
etc. übernehmen. Die Halterhaftung kann nur beschränkt, etwa bei der
Ladungssicherung, auf den Fahrer übertragen werden.
Finanzierungsbetrag
Der Finanzierungsbetrag sind jene Aufwendungen, die der Leasinggeber
aufbringen muss, um das Leasingobjekt zu erstehen. Sie entsprechen in
der Regel dem Anschaffungswert.
Fixzinssatz
Der Zinssatz wird für die gesamte Leasingdauer fixiert. Damit
schaltet der Leasingnehmer höhere Kosten durch einen Zinsanstieg aus.
Fuhrparkkosten-Analyse
Im Rahmen der Fuhrparkkosten-Analyse werden die betreffenden direkten
Kosten (Leasingrate,Verkaufserlöse sowieWerkstatt-, Reifen-,
Versicherungs-und Treibstoffkosten etc.) und die indirekten Kosten
(Belegwesen, interne Administration, IT u. a.) beleuchtet. Auch wird
die bestehende Car Policy/Dienstwagenrichtlinie betrachtet. Auf Basis
der Ergebnisse können Maßnahmen zur Optimierung und Kostensenkung
gesetzt werden.
Fuhrparkprozesskosten-Analyse
Die Fuhrparkprozesskosten-Analyse ist aufwendiger als die Kosten-
Analyse, da sehr viele Unternehmensbereiche in die Fuhrparkverwaltung
involviert sind. Gerade deshalb sollte sie in regelmäßigen Abständen
(alle 2 Jahre) durchgeführt werden, um zu kontrollieren, ob
beispielsweise die durchgeführten Outsourcing-Maßnahmen die
hausinternen Prozesse auch tatsächlich reduziert haben.
Fuhrparkmanagement
Unter diesem Begriff summieren sich alle strategischen und operativen
Maßnahmen, die notwendig sind, um einen Fuhrpark zu betreiben. Viele
Unternehmen lagern Teilbereiche oder den gesamten Fuhrpark an ein
externes Fuhrparkmanagement-Unternehmen aus. So können z. B. die
Beschaffung und Verwertung von Fahrzeugen, die bargeldlose Abwicklung
für Service, Reparatur, Reifenwechsel und Tanken,
Versicherungsberatung, Schadensmanagement und Kostenanalyse an
Drittanbieter abgegeben werden.
Full-pay-out-Leasing
Wird auch "Vollamortisations-Leasing" genannt. Die Leasingrate ist so
berechnet, dass während der Vertragsdauer die gesamten
Investitionskosten getilgt werden -so bleibt am Ende der
Grundmietzeit kein Restwert und das Fahrzeug geht ins Eigentum des
Leasingnehmers über. Bei dieser Form erfolgt die Aktivierung beim
Leasingnehmer.
Full-Service-Leasing
Beim Full-Service-Leasing inkludiert die monatliche Leasing- Rate
auch sämtliche Kosten, die mit dem Betrieb des Fahrzeugs in
Zusammenhang stehen (Reifen, Wartungen und Reparaturen).
G
Garantie/Gewährleistung
Der Leasinggeber gibt als Käufer des Leasingwagens die jeweiligen
Garantie-und Gewährleistungsansprüche an den Leasingnehmer ab. Dieser
verpflichtet sich, etwaige Garantie-bzw. Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Fahrzeughersteller geltend zu machen. Der Leasingnehmer
hat also die Stellung eines Käufers.
Gebrauchtwagen-Leasing
Ein gebrauchtes Auto ist leasingfähig, wenn dem Leasinggeber beim
Ankauf ein Vorsteuerabzug zusteht. Dies trifft u. a. auf Vorführwagen
und Mietfahrzeuge zu.
Geschlossene Abrechnung
Hierbei werden nur die monatlichen Kosten für Finanzierung und
Instandhaltung angeführt, nicht aber der Restwert, Zinssatz etc.
ausgewiesen. Die von den Leasinggebern gern angeführten steuerlichen
Vorteile sind nicht gegeben. Ebenso ist ein objektiver Vergleich von
unterschiedlichen Angeboten nicht möglich. Diese Form wird auch als
Langzeitmiete bezeichnet.
H
Haftpflichtversicherung
Zu den Pflichten des Fuhrparkbetreibers gehört es, die Autos gegen
alle dem Leasingnehmer erforderlich erscheinenden Risiken auf eigene
Kosten zu versichern. Da der Leasinggeber juristischer Eigentümer
bleibt, muss der Leasingnehmer dies der Versicherung melden.
I
IFRS/IAS
Internationale Bilanzierungsstandards. In diesen sind die Vorgaben
definiert, in welchem Fall es sich um Operatingleasing oder
Finanzleasing handelt. Dementsprechend wird das Leasingobjekt der
Bilanz des Leasingebers oder des Leasingnehmers zugerechnet.
Instandhaltung
Der Fuhrparkbetreiber ist verpflichtet, das Leasing-Fahrzeug laufend
in einem der vertraglich vereinbarten Nutzung entsprechend
technischen und optischen Zustand zu halten. Dazu gehört auch die
korrekte Wahrnehmung von Wartungs-und Service-Terminen.
Ist-Kosten-Abrechnung
Wird häufig auch als "offene Abrechnung" bezeichnet, da am
Vertragsende alle Kosten offengelegt werden. Die Abrechnung erfolgt
dann zu den tatsächlich angefallenen Kosten. Das bedeutet: Mehrkosten
werden nachverrechnet, Überschüsse werden rückerstattet. Für
Neufahrzeuge ist sie weniger empfehlenswert, da das Restwert- Risiko
und die Instandhaltung der Kunde trägt.
K
Kalkulatorischer Restwert
Der (kalkulatorische) Restwert ist jener Wert, der am Ende des
Leasingvertrages noch nicht amortisiert ist. Der Restwert wird
zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber vereinbart. Er sollte
idealerweise dem zu erwartenden Marktwert entsprechen.
Kaufoption
Die Kaufoption räumt dem Leasingnehmer das Recht ein, das Objekt am
Ende der vertraglichen Laufzeit zu erwerben.
Kilometerbeschränkung
Geschlossene Leasingverträge beinhalten eine kilometerbezogene
Maximallaufleistung. Wird dieser Wert überschritten, können dem
Leasingnehmer zusätzliche Kosten entstehen (Ersatz für
Mehrkilometer). Wird die vereinbarte Kilometerleistung nicht
erreicht, werden die Minderkilometer voll oder bis zu einer gewissen
Grenze rückerstattet.
Kostenvergleich
Ob der klassische Kauf oder Leasing als konventionelle Methode zur
Fahrzeugfinanzierung günstiger ist, lässt sich nur unter
Berücksichtigung der jeweils individuellen Anforderungen beantworten.
L
Laufzeit
Ist die vereinbarte Vertragsdauer derÜberlassung.
Leasingrate
Die Leasingrate setzt sich aus der Amortisation und den Zinskosten
zusammen. Die Höhe bestimmt sich durch Fahrzeugpreis, Höhe und
Verwendungsart der Eigenleistung (Anzahlung), Höhe des Restwertes
sowie Laufzeit und Finanzierungskosten. Die Leasingrate kann fix oder
variabel vereinbart werden, je nachdem, ob die Zinsen fix oder
variabel sind.
Leasingvertrag
Im Leasingvertrag werden Rechte und Pflichten von Leasingnehmer und
Leasinggeber festgelegt. Neben den AGBs werden die wesentlichen
Eckpunkte der Finanzierung (Anschaffungskosten, Leasingvertragsdauer,
Restwert, Leasingrate, Mehr-Minder-Kilometer etc.) definiert.
Leasingvertragsgebühr
Die Leasingvertragsgebühr ist eine gesetzliche Gebühr, die -wie bei
anderen Mietverträgen -einmalig an das Finanzamt zu entrichten ist.
Leasingvorauszahlung
Als Leasingvorauszahlungen werden Eigenmittel bezeichnet, die der
Leasingnehmer vor Vertragsbeginn an den Leasinggeber entrichtet.
Diese senken den Finanzierungsbetrag und reduzieren somit die
monatlichen Leasingkosten.
Liquiditätsbeschaffung
Eine Sonderform der Leasingverträge sind sogenannte
"Sale-and-Lease-Back"-Verträge. Durch diese besondere Vertragsform
erhält der Leasingnehmer liquide Mittel in Form des Verkaufspreises.
Die Form ist in Österreich aufgrund der steuerlichen Gegebenheiten
nicht möglich bzw. vorteilhaft.
Teil 3 des großen Flotten-ABC lesen Sie in der nächsten Ausgabe.