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Fuhrparkmanagementund Leasing-ABC

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Nur wer versteht, wovon gesprochen wird, kann auch mitreden. Deshalb präsentiert Ihnen FLOTTE&Wirtschaft in den nächsten Ausgaben das große Leasing-und Fuhrpark-ABC, in dem sämtliche Schlüsselwörter verständlich erläutert werden. Teil 2: Von F wie Fahrzeughalterhaftung bis L wie Liquiditätsbeschaffung.

F

Fahrzeughalterhaftung

Als Fahrzeughalter müssen die Fuhrparkbetreiber alle Pflichten der Straßenverkehrsordnung, Unfallverhütung, Versicherungsbestimmungen etc. übernehmen. Die Halterhaftung kann nur beschränkt, etwa bei der Ladungssicherung, auf den Fahrer übertragen werden.

Finanzierungsbetrag

Der Finanzierungsbetrag sind jene Aufwendungen, die der Leasinggeber aufbringen muss, um das Leasingobjekt zu erstehen. Sie entsprechen in der Regel dem Anschaffungswert.

Fixzinssatz

Der Zinssatz wird für die gesamte Leasingdauer fixiert. Damit schaltet der Leasingnehmer höhere Kosten durch einen Zinsanstieg aus.

Fuhrparkkosten-Analyse

Im Rahmen der Fuhrparkkosten-Analyse werden die betreffenden direkten Kosten (Leasingrate,Verkaufserlöse sowieWerkstatt-, Reifen-, Versicherungs-und Treibstoffkosten etc.) und die indirekten Kosten (Belegwesen, interne Administration, IT u. a.) beleuchtet. Auch wird die bestehende Car Policy/Dienstwagenrichtlinie betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse können Maßnahmen zur Optimierung und Kostensenkung gesetzt werden.

Fuhrparkprozesskosten-Analyse

Die Fuhrparkprozesskosten-Analyse ist aufwendiger als die Kosten- Analyse, da sehr viele Unternehmensbereiche in die Fuhrparkverwaltung involviert sind. Gerade deshalb sollte sie in regelmäßigen Abständen (alle 2 Jahre) durchgeführt werden, um zu kontrollieren, ob beispielsweise die durchgeführten Outsourcing-Maßnahmen die hausinternen Prozesse auch tatsächlich reduziert haben.

Fuhrparkmanagement

Unter diesem Begriff summieren sich alle strategischen und operativen Maßnahmen, die notwendig sind, um einen Fuhrpark zu betreiben. Viele Unternehmen lagern Teilbereiche oder den gesamten Fuhrpark an ein externes Fuhrparkmanagement-Unternehmen aus. So können z. B. die Beschaffung und Verwertung von Fahrzeugen, die bargeldlose Abwicklung für Service, Reparatur, Reifenwechsel und Tanken, Versicherungsberatung, Schadensmanagement und Kostenanalyse an Drittanbieter abgegeben werden.

Full-pay-out-Leasing

Wird auch "Vollamortisations-Leasing" genannt. Die Leasingrate ist so berechnet, dass während der Vertragsdauer die gesamten Investitionskosten getilgt werden -so bleibt am Ende der Grundmietzeit kein Restwert und das Fahrzeug geht ins Eigentum des Leasingnehmers über. Bei dieser Form erfolgt die Aktivierung beim Leasingnehmer.

Full-Service-Leasing

Beim Full-Service-Leasing inkludiert die monatliche Leasing- Rate auch sämtliche Kosten, die mit dem Betrieb des Fahrzeugs in Zusammenhang stehen (Reifen, Wartungen und Reparaturen).

G

Garantie/Gewährleistung

Der Leasinggeber gibt als Käufer des Leasingwagens die jeweiligen Garantie-und Gewährleistungsansprüche an den Leasingnehmer ab. Dieser verpflichtet sich, etwaige Garantie-bzw. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller geltend zu machen. Der Leasingnehmer hat also die Stellung eines Käufers.

Gebrauchtwagen-Leasing

Ein gebrauchtes Auto ist leasingfähig, wenn dem Leasinggeber beim Ankauf ein Vorsteuerabzug zusteht. Dies trifft u. a. auf Vorführwagen und Mietfahrzeuge zu.

Geschlossene Abrechnung

Hierbei werden nur die monatlichen Kosten für Finanzierung und Instandhaltung angeführt, nicht aber der Restwert, Zinssatz etc. ausgewiesen. Die von den Leasinggebern gern angeführten steuerlichen Vorteile sind nicht gegeben. Ebenso ist ein objektiver Vergleich von unterschiedlichen Angeboten nicht möglich. Diese Form wird auch als Langzeitmiete bezeichnet.

H

Haftpflichtversicherung

Zu den Pflichten des Fuhrparkbetreibers gehört es, die Autos gegen alle dem Leasingnehmer erforderlich erscheinenden Risiken auf eigene Kosten zu versichern. Da der Leasinggeber juristischer Eigentümer bleibt, muss der Leasingnehmer dies der Versicherung melden.

I

IFRS/IAS

Internationale Bilanzierungsstandards. In diesen sind die Vorgaben definiert, in welchem Fall es sich um Operatingleasing oder Finanzleasing handelt. Dementsprechend wird das Leasingobjekt der Bilanz des Leasingebers oder des Leasingnehmers zugerechnet.

Instandhaltung

Der Fuhrparkbetreiber ist verpflichtet, das Leasing-Fahrzeug laufend in einem der vertraglich vereinbarten Nutzung entsprechend technischen und optischen Zustand zu halten. Dazu gehört auch die korrekte Wahrnehmung von Wartungs-und Service-Terminen.

Ist-Kosten-Abrechnung

Wird häufig auch als "offene Abrechnung" bezeichnet, da am Vertragsende alle Kosten offengelegt werden. Die Abrechnung erfolgt dann zu den tatsächlich angefallenen Kosten. Das bedeutet: Mehrkosten werden nachverrechnet, Überschüsse werden rückerstattet. Für Neufahrzeuge ist sie weniger empfehlenswert, da das Restwert- Risiko und die Instandhaltung der Kunde trägt.

K

Kalkulatorischer Restwert

Der (kalkulatorische) Restwert ist jener Wert, der am Ende des Leasingvertrages noch nicht amortisiert ist. Der Restwert wird zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber vereinbart. Er sollte idealerweise dem zu erwartenden Marktwert entsprechen.

Kaufoption

Die Kaufoption räumt dem Leasingnehmer das Recht ein, das Objekt am Ende der vertraglichen Laufzeit zu erwerben.

Kilometerbeschränkung

Geschlossene Leasingverträge beinhalten eine kilometerbezogene Maximallaufleistung. Wird dieser Wert überschritten, können dem Leasingnehmer zusätzliche Kosten entstehen (Ersatz für Mehrkilometer). Wird die vereinbarte Kilometerleistung nicht erreicht, werden die Minderkilometer voll oder bis zu einer gewissen Grenze rückerstattet.

Kostenvergleich

Ob der klassische Kauf oder Leasing als konventionelle Methode zur Fahrzeugfinanzierung günstiger ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Anforderungen beantworten.

L

Laufzeit

Ist die vereinbarte Vertragsdauer derÜberlassung.

Leasingrate

Die Leasingrate setzt sich aus der Amortisation und den Zinskosten zusammen. Die Höhe bestimmt sich durch Fahrzeugpreis, Höhe und Verwendungsart der Eigenleistung (Anzahlung), Höhe des Restwertes sowie Laufzeit und Finanzierungskosten. Die Leasingrate kann fix oder variabel vereinbart werden, je nachdem, ob die Zinsen fix oder variabel sind.

Leasingvertrag

Im Leasingvertrag werden Rechte und Pflichten von Leasingnehmer und Leasinggeber festgelegt. Neben den AGBs werden die wesentlichen Eckpunkte der Finanzierung (Anschaffungskosten, Leasingvertragsdauer, Restwert, Leasingrate, Mehr-Minder-Kilometer etc.) definiert.

Leasingvertragsgebühr

Die Leasingvertragsgebühr ist eine gesetzliche Gebühr, die -wie bei anderen Mietverträgen -einmalig an das Finanzamt zu entrichten ist.

Leasingvorauszahlung

Als Leasingvorauszahlungen werden Eigenmittel bezeichnet, die der Leasingnehmer vor Vertragsbeginn an den Leasinggeber entrichtet. Diese senken den Finanzierungsbetrag und reduzieren somit die monatlichen Leasingkosten.

Liquiditätsbeschaffung

Eine Sonderform der Leasingverträge sind sogenannte "Sale-and-Lease-Back"-Verträge. Durch diese besondere Vertragsform erhält der Leasingnehmer liquide Mittel in Form des Verkaufspreises. Die Form ist in Österreich aufgrund der steuerlichen Gegebenheiten nicht möglich bzw. vorteilhaft.

Teil 3 des großen Flotten-ABC lesen Sie in der nächsten Ausgabe.

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