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Wer profitiert und wer verliert

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Monatelang wurde heftig debattiert, nun hat die Steuerreform den Nationalrat passiert und ist damit beschlossene Sache. Wie erwartet, gibt es nicht nur Gewinner, wir haben die wichtigsten Details für Sie zusammengefasst.

Während die Regierung die aus ihrer Sicht größte Entlastung der zweiten Republik propagiert, sieht die Koalition die 2016 inkraft tretende Steuerreform deutlich distanzierter. In einigen Teilbereichen -unter anderem bei der neuen Sachbezugsregelung, dazu später mehr -hat man noch nachgeschärft,an den Eckpfeilern wurde aber nicht mehr gerüttelt. Dr. Patricia Hueber, Steuerberaterin und Gastautorin der FLOTTE&Wirtschaft, hat die wichtigsten Details der Steuerreform zusammengefasst: "Es soll zu einer Steuerentlastung in Höhe von rund 5,2 Milliarden Euro kommen, ein Betrag von 4,9 Milliarden Euro entfällt auf die Einkommensteuerentlastung. Die Finanzierung soll durch Maßnahmen gegen den Steuerbetrug, Einsparungen im Verwaltungsbereich, Streichung von Ausnahmen im Steuerrecht sowie Erhöhung von vermögensbezogenenSteuern, Solidarbeiträgen von Besserverdienern und der Ankurbelung der Wirtschaft erfolgen."

Das neue Tarifmodell

Das Kernstück der Steuerreform ist ein neues Tarifmodell, welches mit 01.01.2016 inkraft tritt. Dieses besteht aus nunmehr sieben Steuerstufen statt bisher vier. Ein Einkommen bis 11.000 Euro ist nach wie vor steuerfrei, die Höchstgrenze von 55 Prozent an Einkommensteuer kommt ab einem Einkommen von einer Million Euro zur Anwendung (diese Höchstgrenze soll vorerst auf fünf Jahre befristet werden). Durchschnittlich soll das neue Tarifmodell eine Steuerentlastung von rund 1.000 Euro für jeden Steuerzahler bringen. Zusätzlich wird der Absetzbetrag für Arbeitnehmer auf 400 Euro erhöht und in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Gering verdienenden Pendlern (Einkommen unter 12.200 Euro pro Jahr) mit Anspruch auf Pendlerpauschale wird künftig ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag von 690 Euro zustehen.

Höherer Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird verdoppelt und wird ab 2016 440 Euro pro Kind betragen. Wird dieser von beiden Elternteilen in Anspruch genommen, werden künftig 300 Euro pro Person berücksichtigt. Die Sozialversicherungserstattung (bisher "Negativsteuer) für Kleinverdiener (diese zahlen keine Lohnsteuer) wird sich von maximal 110 Euro auf maximal 400 Euro pro Jahr erhöhen. Kleinpensionisten werden ebenfalls von der Regelung profitieren und erhalten maximal 110 Euro pro Jahr. In reduzierter Form wird der Steuervorteil bereits 2015 gelten. Weiters wird eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung eingeführt, die erstmals bei der Veranlagung 2016 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Anwendung kommen wird.

Erhöhter Sachbezug ab CO2-Ausstoß über 130 Gramm/km

Die Steuerbelastung der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges und somit der Sachbezug wird künftig vom Schadstoffausstoß des Kraftfahrzeugs abhängig sein. Bei Pkw oder Kombis mit einem CO2 Emissionswert von null Gramm pro Kilometer (Elektrofahrzeuge) ist künftig aus ökologischen Erwägungen ein Vorsteuerabzug möglich und weiters muss kein Sachbezug dafür berechnet werden. Führt einUnternehmer Bücher und verfügt somit über die notwendigen Aufzeichnungen zum Vorsteuerabzug, entfällt die Notwendigkeit der pauschalen Ermittlung der absetzbaren Vorsteuerbeträge. Für Dienstfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert bis 130 Gramm pro Kilometer ist ein Sachbezug von 1,5 Prozent dertatsächlichen Anschaffungskosten, maximal 720 Euro monatlich, anzusetzen. Für Dienstfahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130 Gramm pro Kilometer erhöht sich der Sachbezug auf zwei Prozent, maximal 960 Euro.

Gegenfinanzierung imÜberblick

Die Finanzierung dieser Entlastungen für geringere Einkünfte-Bezieher erfolgt durch folgende Maßnahmen der Gegenfinanzierung: Die Grunderwerbssteuer wird bei Übertragungen innerhalb der Familie (insbesondere bei Schenkung und Erbschaft) ab 2016 auch vom Verkehrswert berechnet werden (bisher wurde diese vom dreifachen Einheitswert berechnet). Des Weiteren werden die Kapitalertragssteuer (von 25 auf 27,5 Prozent) und in Teilbereichen die Umsatzsteuer (von 10 auf 13 Prozent) erhöht. Auch die Immobiliensteuer wird erhöht (von 25 auf 30 Prozent) und die Abschreibungen von Immobilien werden ab 2016 erheblich eingeschränkt werden.

Bekämpfung von Steuer-und Sozialbetrug

Da die Gegenfinanzierung allein nicht ausreicht, hat die Regierung auch eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer-und Sozialbetrug verkündet, welche zur Finanzierung der Steuerreform beitragen sollen. So wird es ab 2016 eine Registrierkassenpflicht für Betriebe geben, die in überwiegender Anzahl Barumsätze tätigen und einen Jahresumsatz von über 15.000 Euro erwirtschaften. Fest steht, dass als Barumsätze sowohl die Barzahlung, die Zahlung mit Kredit-oder Bankomatkarte sowie andere vergleichbare elektronische Zahlungen gelten, darüber hinaus Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen, nicht jedoch die nachträgliche Zahlung mittels Erlagschein oder E-Banking. Der Begriff "überwiegende Anzahl von Barumsätzen" bezieht sich auf die Anzahl der einzelnen Geschäftsvorfälle und nicht auf die Summe der Umsätze.

Das Ende des Bankgeheimnisses?

Zukünftig wird es den Behörden im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung (z. B. Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung etc.) gestattet sein, eine Einsicht in bestehende Kontenverbindungen zu nehmen. Voraussetzung ist, dass ein Richter am Bundesfinanzgericht den Antrag geprüft und genehmigthat. Fälle von Sozialbetrug sollen durch bessere Zusammenarbeit von Gebietskrankenkassen und den Behörden bekämpft werden. Schwarzarbeit und gewerbsmäßiger "Pfusch" sollen durch verstärkte Kontrollmaßnahmen entgegengehalten werden.

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