Monatelang wurde heftig debattiert, nun hat die Steuerreform den
Nationalrat passiert und ist damit beschlossene Sache. Wie erwartet,
gibt es nicht nur Gewinner, wir haben die wichtigsten Details für Sie
zusammengefasst.
Während die Regierung die aus ihrer Sicht größte Entlastung der
zweiten Republik propagiert, sieht die Koalition die 2016 inkraft
tretende Steuerreform deutlich distanzierter. In einigen
Teilbereichen -unter anderem bei der neuen Sachbezugsregelung, dazu
später mehr -hat man noch nachgeschärft,an den Eckpfeilern wurde
aber nicht mehr gerüttelt. Dr. Patricia Hueber, Steuerberaterin und
Gastautorin der FLOTTE&Wirtschaft, hat die wichtigsten Details der
Steuerreform zusammengefasst: "Es soll zu einer Steuerentlastung in
Höhe von rund 5,2 Milliarden Euro kommen, ein Betrag von 4,9
Milliarden Euro entfällt auf die Einkommensteuerentlastung. Die
Finanzierung soll durch Maßnahmen gegen den Steuerbetrug,
Einsparungen im Verwaltungsbereich, Streichung von Ausnahmen im
Steuerrecht sowie Erhöhung von vermögensbezogenenSteuern,
Solidarbeiträgen von Besserverdienern und der Ankurbelung der
Wirtschaft erfolgen."
Das neue Tarifmodell
Das Kernstück der Steuerreform ist ein neues Tarifmodell, welches mit
01.01.2016 inkraft tritt. Dieses besteht aus nunmehr sieben
Steuerstufen statt bisher vier. Ein Einkommen bis 11.000 Euro ist
nach wie vor steuerfrei, die Höchstgrenze von 55 Prozent an
Einkommensteuer kommt ab einem Einkommen von einer Million Euro zur
Anwendung (diese Höchstgrenze soll vorerst auf fünf Jahre befristet
werden). Durchschnittlich soll das neue Tarifmodell eine
Steuerentlastung von rund 1.000 Euro für jeden Steuerzahler bringen.
Zusätzlich wird der Absetzbetrag für Arbeitnehmer auf 400 Euro erhöht
und in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Gering verdienenden
Pendlern (Einkommen unter 12.200 Euro pro Jahr) mit Anspruch auf
Pendlerpauschale wird künftig ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag von
690 Euro zustehen.
Höherer Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird verdoppelt und wird ab 2016 440 Euro pro
Kind betragen. Wird dieser von beiden Elternteilen in Anspruch
genommen, werden künftig 300 Euro pro Person berücksichtigt. Die
Sozialversicherungserstattung (bisher "Negativsteuer) für
Kleinverdiener (diese zahlen keine Lohnsteuer) wird sich von maximal
110 Euro auf maximal 400 Euro pro Jahr erhöhen. Kleinpensionisten
werden ebenfalls von der Regelung profitieren und erhalten maximal
110 Euro pro Jahr. In reduzierter Form wird der Steuervorteil bereits
2015 gelten. Weiters wird eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung
eingeführt, die erstmals bei der Veranlagung 2016 bei Vorliegen
bestimmter Voraussetzungen zur Anwendung kommen wird.
Erhöhter Sachbezug ab CO2-Ausstoß über 130 Gramm/km
Die Steuerbelastung der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges und
somit der Sachbezug wird künftig vom Schadstoffausstoß des
Kraftfahrzeugs abhängig sein. Bei Pkw oder Kombis mit einem CO2
Emissionswert von null Gramm pro Kilometer (Elektrofahrzeuge) ist
künftig aus ökologischen Erwägungen ein Vorsteuerabzug möglich und
weiters muss kein Sachbezug dafür berechnet werden. Führt einUnternehmer Bücher und verfügt somit über die notwendigen
Aufzeichnungen zum Vorsteuerabzug, entfällt die Notwendigkeit der
pauschalen Ermittlung der absetzbaren Vorsteuerbeträge. Für
Dienstfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert bis 130 Gramm pro
Kilometer ist ein Sachbezug von 1,5 Prozent dertatsächlichen
Anschaffungskosten, maximal 720 Euro monatlich, anzusetzen. Für
Dienstfahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130 Gramm pro
Kilometer erhöht sich der Sachbezug auf zwei Prozent, maximal 960
Euro.
Gegenfinanzierung imÜberblick
Die Finanzierung dieser Entlastungen für geringere Einkünfte-Bezieher
erfolgt durch folgende Maßnahmen der Gegenfinanzierung: Die
Grunderwerbssteuer wird bei Übertragungen innerhalb der Familie
(insbesondere bei Schenkung und Erbschaft) ab 2016 auch vom
Verkehrswert berechnet werden (bisher wurde diese vom dreifachen
Einheitswert berechnet). Des Weiteren werden die Kapitalertragssteuer
(von 25 auf 27,5 Prozent) und in Teilbereichen die Umsatzsteuer (von
10 auf 13 Prozent) erhöht. Auch die Immobiliensteuer wird erhöht (von
25 auf 30 Prozent) und die Abschreibungen von Immobilien werden ab
2016 erheblich eingeschränkt werden.
Bekämpfung von Steuer-und Sozialbetrug
Da die Gegenfinanzierung allein nicht ausreicht, hat die Regierung
auch eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer-und
Sozialbetrug verkündet, welche zur Finanzierung der Steuerreform
beitragen sollen. So wird es ab 2016 eine Registrierkassenpflicht für
Betriebe geben, die in überwiegender Anzahl Barumsätze tätigen und
einen Jahresumsatz von über 15.000 Euro erwirtschaften. Fest steht,
dass als Barumsätze sowohl die Barzahlung, die Zahlung mit
Kredit-oder Bankomatkarte sowie andere vergleichbare elektronische
Zahlungen gelten, darüber hinaus Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und
dergleichen, nicht jedoch die nachträgliche Zahlung mittels
Erlagschein oder E-Banking. Der Begriff "überwiegende Anzahl von
Barumsätzen" bezieht sich auf die Anzahl der einzelnen
Geschäftsvorfälle und nicht auf die Summe der Umsätze.
Das Ende des Bankgeheimnisses?
Zukünftig wird es den Behörden im Zuge einer abgabenbehördlichen
Prüfung (z. B. Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung etc.)
gestattet sein, eine Einsicht in bestehende Kontenverbindungen zu
nehmen. Voraussetzung ist, dass ein Richter am Bundesfinanzgericht
den Antrag geprüft und genehmigthat. Fälle von Sozialbetrug sollen
durch bessere Zusammenarbeit von Gebietskrankenkassen und den
Behörden bekämpft werden. Schwarzarbeit und gewerbsmäßiger "Pfusch"
sollen durch verstärkte Kontrollmaßnahmen entgegengehalten werden.