Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
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Für Konsumenten dürfe es in Zusammenhang mit CO2-Manipulationen bei VW keinesfalls zu Steuernachteilen kommen, fordert der ÖAMTC. In diesem Zusammenhang seien auch klare Worte von Finanzminister Hans Jörg Schelling gefragt.
Lt. ÖAMTC würden aufgrund nicht korrekter Angaben beim CO2-Ausstoß Steuernachzahlungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) oder ab dem nächstem Jahr ein höherer Sachbezug bei der Privatnutzung eines Firmenautos im Raum stehen.
Der VW-Konzern habe sich mittlerweile an alle 28 EU-Finanzminister gewandt, und angeboten, eine höhere Steuerbelastung der Kunden beziehungsweise der Händler direkt zu übernehmen. „Diese Ankündigung ist sicherlich positiv zu beurteilen, aber ohne Klarstellung des österreichischen Finanzministers, die Konsumenten vor sämtlichen Nachzahlungen zu verschonen, ist sie nichts wert“ sagt Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.
Während bei Neuwagenkäufen im Inland der Händler die NoVA abzuführen habe, müssen Kunden bei NW-Käufen im Ausland die NoVA selbst abführen. „Auch für die Eigenimport- Fälle muss es eine unbürokratische Lösung geben, ohne Nachzahlungen für den Konsumenten. VW muss auch hier die Verantwortung übernehmen“, so Wiesinger.
Auch in puncto Sachbezug seinen Lösungen gefragt: Sollte es VW-Fahrzeuge geben, die nach der korrekten Ermittlung der CO2-Werte über dem Grenzwert von 130g/km liegen, dann wären anstatt der monatlichen 1,5 % künftig 2 % des Anschaffungspreises zu versteuern. Dadurch würde bei diesen Fahrzeugen auch die zu zahlende Lohnsteuer für die Firmenwagennutzer steigen.
„Solche Fahrzeuge wurden in gutem Glauben angeschafft. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass für den Nutzer ein höherer Sachbezug verrechnet wird, muss VW auch hier die höhere Steuerbelastung übernehmen – und zwar für die gesamte Nutzungsdauer“, sagt Wiesinger.
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