Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Ab 31. März 2018 müssen alle in der EU neu angemeldeten Fahrzeuge über ein sogenanntes E-Call-System verfügen. Viele Hersteller bieten hier eigene Systeme, die nicht nur den Notruf übermitteln, sondern auch jede Menge anderer persönlicher Daten.
"Der E-Call ist an und für sich ein schlafendes System, bei dem die Daten nur dann übermittelt werden, wenn etwas passiert“, erklärt Bernhard Wiesinger, Experte auf diesem Gebiet beim ÖAMTC. Doch viele Autohersteller haben sich von einem reinen Notrufsystem entfernt und ein Servicecenter quasi zwischengeschalten.
Dieses setzt im Falle des Falles den Notruf ab, kann dem Fahrer aber auch mit Restaurant-Tipps oder Serviceerinnerungen oder Reparaturhinweisen zur Seite stehen. Dabei ist es dem Besitzer des Fahrzeugs jedoch nicht möglich zu entscheiden, welche Daten solche Systeme aus seinem Fahrzeug auslesen und an dieses Servicecenter übermittet werden.
Viele Hersteller arbeiten hier mit einer an das Internet angebunden SIM-Karte. Dadurch können neben den technischen Daten, Kilometerstand und Fahrverhalten zum Beispiel auch Kontakte aus dem Handy des Fahrzeugbesitzers weitergeleiten. Dies geschieht im Normalfall sogar rechtmäßig, denn wenn man ein vernetztes Auto kauft, unterschreibt man im Normalfall eine Klausel, mit der man der Übertragung der Daten an den Hersteller zustimmt.
Im eigentlichen Sinn stellt bei Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und entsprechenden verwendunge der Daten eine Erleichterung für den Fahrer dar. Der ÖAMTC möchte jedoch mit der Kampagne „mein Auto, meine Daten“ auch auf den möglichen Missbrauch aufmerksam machen, wie zum Beispiel:
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