Schon gefahren: Audi A5/S5
Bei Audi erkennt man die Antriebsart künftig an der Typenbezeichnung, gerade Zahlen für E-Antrieb, ungerade für Verbrenn...
Am 28. April 2017 findet zum 15. Mal der „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ statt: Laut Schätzungen der International Labour Organisation (ILO) sterben täglich 6.000 Menschen durch arbeitsbedingte Unfälle oder Krankheiten. In der Österreichisch-Ungarischen Monarchie wurden ab 1995 Arbeiterschutzregelungen in der Gewerbeordnung festgehalten.
Säuren, Hitze, Flammen und Funken, elektrische Spannung, statische Aufladungen und mechanische Belastungen: Die Gefahren am Arbeitsplatz sind vielfältig. Gefährdungsbeurteilung ist seit 1995 ein Werkzeug der betrieblichen Prävention, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und andere Vorschriften verpflichten die Arbeitgeber, die Gefahren für Mitarbeiter zu ermitteln und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Außer technischen Schutzmaßnahmen – wie Schutztüren an Maschinen – und organisatorischen Maßnahmen – wie die Unterweisung der Mitarbeiter – sollen auch personenbezogene Maßnahmen – wie zweckmäßige Schutzkleidung – dazu beitragen, Sicherheit und Gesundheit des Personals zu schützen.
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