Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Home-Office, Quarantäne und Co. hatten 2020 auch ihr Gutes: Weniger Stau und so wenige Verkehrstote wie noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen. Doch das sollte kein Anlass zur Sorglosigkeit sein.
338 tödlich verunglückte Verkehrsteilnehmern im Jahr 2020 bedeuteten einen Rückgang um 78 Opfer beziehungsweise 18,8 Prozent im Vergleich zu 2019 und „gleichzeitig die bisher niedrigste Zahl an Verkehrstoten seit Beginn der Aufzeichnungen im BMI im Jahr 1950“, vermeldete das Bundesministerium für Inneres zu Beginn des Jahres. Auch 2021 begann „gut“: Im Zeitraum von Jänner bis März 2021 sind „nur“ 50 Personen im österreichischen Straßenverkehr zu Tode gekommen. Im Sinne der statistischen Entwicklung erfreulich, keine Frage. Dennoch ist jedes Todesopfer eines zu viel.
„Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (31,8 Prozent), Unachtsamkeit/Ablenkung (20,9 Prozent), Vorrangverletzung (15,5 Prozent), Fehlverhalten von Fußgängern (7,3 Prozent), Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer (6,0 Prozent), Überholen (5,0 Prozent), Missachtung von Geboten/Verboten (2,8 Prozent), mangelnder Sicherheitsabstand (2,2 Prozent), Übermüdung (1,6 Prozent), und technische Defekte (1,2 Prozent). Alkoholisierung war bei 18 oder 5,7 Prozent der tödlichen Unfälle gegeben.“ Heißt es weiter.
Um gerade den ersten Punkt weiter unter Kontrolle zu bekommen, arbeitet die Regierung aktuell an einem Plan zu härteren Strafen für Raser. Ein prinzipiell unterstützenswertes Vorhaben. „Allerdings ist zu betonen“, so Sebastian Obrecht, Pressesprecher des Mobilitätsclub ARBÖ, „dass nicht jeder Pkw-Lenker, der aus Unachtsamkeit mal kurzfristig geringfügig zu schnell unterwegs ist, mit den verantwortungslosen Rasern gleichgesetzt wird. Es muss unterschieden werden, ob es um gemeingefährliche illegale Straßenrennen geht oder das Tempo aus Unachtsamkeit zu hoch war“. Passend dazu führte der ARBÖ eine Umfrage durch, die ergab, dass sich 78 Prozent für härtere Strafen für Raser, die Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, aussprechen.
Die Gefahr im Straßenverkehr ist uns also wohl im Großen und Ganzen wohl bewusst. Umso erschreckender, dass eine ÖAMTC-Erhebung nun ergab, dass sich nach wie vor jeder 13. PKW-Insasse in Österreich nicht anschnallt. Das ist zwar eine Verbesserung zur letzten derartigen Erhebung aus 2017 – damals waren es rund 11 statt der aktuellen 8 Prozent – aber freilich immer noch zu hoch. Vor allem, weil die Zahlen eine klare Sprache sprechen: Im Jahr 2020 kamen insgesamt 146 Auto-Insassen bei Verkehrsunfällen in Österreich ums Leben. Davon waren 27 Prozent nicht angeschnallt. In den letzten fünf Jahren erlitten knapp ein Drittel der in einem Pkw verunfallten Personen, die nicht gesichert waren, schwere oder gar tödliche Verletzungen. Bei angeschnallten Personen waren das nur rund 9 Prozent. Noch „eindrucksvoller“ werden die Zahlen bei einem Blick in die Vergangenheit: Ab 1. Juli 1984 wurde ein Verstoß gegen die Gurtpflicht mit einer Organstrafverfügung sanktioniert. Das Ergebnis: Während vor 1984 noch Jahr für Jahr rund 1.900 Menschen im Straßenverkehr ums Leben kamen, sank diese Zahl 1985 deutlich auf rund 1.500.
In jedem Fall sollte feststehen, dass man das Spiel mit seinem Leben nicht mit Sportwetten gleichsetzen und auf die insgesamt gesehen gute Quoten hoffen sollte. Denn die „Zahlen zu seinen Gunsten zu beeinflussen“ geht sogar kaum wo leichter als im Straßenverkehr. Gurt anlegen ist hier der erste Schritt, regelmäßiges Training der nächste. Das gilt auch für routinierte Fahrer/innen. Zum Beispiel mit dem alle paar Jahre zu wiederholenden Besuch eines Fahrtechnik-Trainings. Insbesondere beim Umstieg auf ein neues Auto bietet sich das an, um durch gezielte Übungen den Einsatz und das Wirken der technischen Hilfsmittel im Auto ebenso kennen und nutzen zu lernen wie das Verhalten des Fahrzeugs im Grenzbereich an und für sich.
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